Kindesunterhalt Rechner 2026
Berechne einen unverbindlichen Richtwert für den monatlichen Kindesunterhalt. Der Rechner berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle, das Alter der Kinder, das bereinigte Nettoeinkommen, das Kindergeld und auf Wunsch einen vereinfachten Mangelfall.
Grundlagen eingeben
Verwende möglichst das bereits unterhaltsrechtlich bereinigte monatliche Nettoeinkommen.
Kinder erfassen
Du kannst bis zu sechs Kinder in die Berechnung aufnehmen.
Was berechnet der Kindesunterhalt Rechner?
Der Kindesunterhalt Rechner liefert eine erste Orientierung zum voraussichtlichen monatlichen Barunterhalt. Ausgangspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle des ausgewählten Jahres. Entscheidend sind insbesondere das bereinigte Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person und die Altersstufe des Kindes.
Bei minderjährigen Kindern wird grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellenbedarf abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird grundsätzlich das volle Kindergeld angerechnet. Eigene anrechenbare Einkünfte des Kindes können den verbleibenden Bedarf zusätzlich reduzieren.
Bereinigtes Einkommen
Maßgeblich ist nicht zwingend der Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung, sondern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.
Altersstufe
Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet zwischen Kindern von 0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17 und volljährigen Kindern.
Zahlbetrag
Der Zahlbetrag ist der Tabellenbedarf abzüglich des anzurechnenden Kindergeldanteils und gegebenenfalls eigener Einkünfte.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Zahlbeträge
Die nachfolgende Übersicht zeigt die regulären monatlichen Zahlbeträge für 2026 nach Anrechnung von 129,50 Euro hälftigem Kindergeld bei Minderjährigen beziehungsweise 259 Euro vollem Kindergeld bei Volljährigen.
| Bereinigtes Nettoeinkommen | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | Ab 18 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Bis 2.100 € | 356,50 € | 428,50 € | 523,50 € | 439,00 € |
| 2.101–2.500 € | 381,50 € | 456,50 € | 556,50 € | 474,00 € |
| 2.501–2.900 € | 405,50 € | 484,50 € | 589,50 € | 509,00 € |
| 2.901–3.300 € | 429,50 € | 512,50 € | 621,50 € | 544,00 € |
| 3.301–3.700 € | 454,50 € | 540,50 € | 654,50 € | 579,00 € |
| 3.701–4.100 € | 493,50 € | 585,50 € | 706,50 € | 635,00 € |
| 4.101–4.500 € | 531,50 € | 629,50 € | 759,50 € | 691,00 € |
| 4.501–4.900 € | 570,50 € | 674,50 € | 811,50 € | 747,00 € |
| 4.901–5.300 € | 609,50 € | 719,50 € | 863,50 € | 802,00 € |
| 5.301–5.700 € | 648,50 € | 763,50 € | 915,50 € | 858,00 € |
| 5.701–6.400 € | 687,50 € | 808,50 € | 968,50 € | 914,00 € |
| 6.401–7.200 € | 726,50 € | 853,50 € | 1.020,50 € | 970,00 € |
| 7.201–8.200 € | 765,50 € | 897,50 € | 1.072,50 € | 1.026,00 € |
| 8.201–9.700 € | 804,50 € | 942,50 € | 1.124,50 € | 1.082,00 € |
| 9.701–11.200 € | 842,50 € | 986,50 € | 1.176,50 € | 1.137,00 € |
So funktioniert die Berechnung
1. Einkommensgruppe
Das bereinigte Nettoeinkommen wird einer Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zugeordnet. Bei mehr oder weniger als zwei Unterhaltsberechtigten kann eine Korrektur erforderlich sein.
2. Tabellenbedarf
Aus Einkommensgruppe und Alter ergibt sich der Tabellenbedarf. Dieser Betrag ist noch nicht automatisch der tatsächlich zu zahlende Unterhalt.
3. Anrechnungen
Vom Bedarf werden Kindergeld und gegebenenfalls anrechenbare Einkünfte des Kindes abgezogen. Danach wird geprüft, ob der Selbstbehalt gewahrt bleibt.
Was zählt zum bereinigten Nettoeinkommen?
Beim Kindesunterhalt wird das Einkommen unterhaltsrechtlich betrachtet. Ausgangspunkt können Arbeitseinkommen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni, Renten, bestimmte Sozialleistungen, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge oder geldwerte Vorteile sein. Unregelmäßige Zahlungen werden häufig auf einen längeren Zeitraum umgelegt.
Abziehbar können je nach Einzelfall unter anderem Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, angemessene zusätzliche Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen oder berücksichtigungsfähige Schulden sein. Eine pauschale Kürzung ist nicht bundesweit in jeder Situation identisch anzuwenden. Deshalb sollte im Rechner möglichst bereits ein fachgerecht bereinigtes Einkommen verwendet werden.
Kindergeld beim Kindesunterhalt
Das Kindergeld wird nicht zusätzlich zum Tabellenbedarf gezahlt, sondern bei der Ermittlung des Zahlbetrags berücksichtigt. Bei minderjährigen Kindern wird im typischen Residenzmodell die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellenbedarf abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird grundsätzlich das gesamte Kindergeld bedarfsmindernd berücksichtigt.
Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind. Der Rechner zieht deshalb bei Minderjährigen 129,50 Euro und bei Volljährigen 259 Euro ab.
Selbstbehalt und Mangelfall
Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben. Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 2025 und 2026 grundsätzlich 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige.
Reicht das verfügbare Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollständigen Unterhalt aller gleichrangigen Kinder aus, kann ein Mangelfall vorliegen. Der Rechner verteilt die verfügbare Summe in diesem Fall vereinfacht im Verhältnis der errechneten Zahlbeträge.
Unterhalt für volljährige Kinder
Ab Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile entsprechend ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig. Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, kann sich sein Bedarf nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle richten. Kindergeld und eigene Einkünfte werden regelmäßig vollständig angerechnet.
Für ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt sieht die Düsseldorfer Tabelle 2026 regelmäßig einen Bedarf von 990 Euro monatlich vor. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren können zusätzlich hinzukommen.
Wann das Ergebnis abweichen kann
Wechselmodell
Bei annähernd hälftiger Betreuung kann eine gesonderte Berechnung anhand der Einkommen beider Eltern, des Gesamtbedarfs und der Betreuungsanteile nötig sein.
Mehr- und Sonderbedarf
Kita-Kosten, hohe Krankheitskosten, Nachhilfe oder andere außergewöhnliche Ausgaben können zusätzlich zum Tabellenunterhalt zu berücksichtigen sein.
Weitere Berechtigte
Geschwister, Ehegatten oder andere Unterhaltsberechtigte können die Einkommensgruppe, den Selbstbehalt und die Rangfolge beeinflussen.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
Die Höhe hängt insbesondere vom bereinigten Nettoeinkommen, dem Alter des Kindes, der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter und dem anzurechnenden Kindergeld ab. Der Rechner ermittelt einen ersten Richtwert nach der Düsseldorfer Tabelle 2026.
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie ist jedoch ein bundesweit anerkanntes Hilfsmittel, das von Familiengerichten zur Bemessung des Kindesunterhalts verwendet wird.
Wird das Kindergeld vollständig abgezogen?
Bei minderjährigen Kindern wird im typischen Fall die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird grundsätzlich das vollständige Kindergeld vom Bedarf abgezogen.
Was ist der Zahlbetrag?
Der Tabellenbetrag bezeichnet den Bedarf vor der Kindergeldanrechnung. Der Zahlbetrag ist der nach Anrechnung des Kindergeldes und gegebenenfalls weiterer Einkünfte verbleibende Betrag.
Was bedeutet bereinigtes Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nach Berücksichtigung zulässiger Abzüge. Es kann vom gewöhnlichen Netto auf der Gehaltsabrechnung abweichen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt grundsätzlich 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige. Bei nicht privilegierten Volljährigen gilt regelmäßig ein angemessener Eigenbedarf von mindestens 1.750 Euro.
Was gilt bei mehreren Kindern?
Alle gleichrangigen Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen. Reicht das Einkommen nicht aus, kann eine Herabstufung oder eine Mangelfallberechnung erforderlich sein.
Müssen beide Eltern für ein volljähriges Kind zahlen?
Grundsätzlich ja. Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile anteilig nach ihren unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen. Das Kindergeld wird vollständig auf den Bedarf angerechnet.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Unterhalt kann nicht in jedem Fall unbegrenzt rückwirkend gefordert werden. Entscheidend ist unter anderem, ob der Pflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde. Eine rechtliche Prüfung ist ratsam.
Ersetzt der Rechner eine anwaltliche Berechnung?
Nein. Der Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und kann individuelle Besonderheiten, regionale Leitlinien, gerichtliche Entscheidungen oder vollständige Einkommensbereinigungen nicht abschließend bewerten.
Quellen und Datenstand
Die Berechnung basiert auf den veröffentlichten Richt- und Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle sowie den offiziellen Kindergeldwerten.