Freistellungsauftrag Rechner
Berechnen Sie, wie Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag sinnvoll auf Banken, Broker und weitere Finanzinstitute verteilen können.
Freistellungsauftrag berechnen
Tragen Sie Ihre voraussichtlichen steuerpflichtigen Kapitalerträge und bereits erteilten Aufträge ein.
1. Persönlicher Freibetrag
Bestimmt den verfügbaren Höchstbetrag2. Steuerliche Einstellungen
Für die geschätzte Steuerersparnis3. Banken und Kapitalerträge
Bis zu 10 Institute eintragenIhre optimale Verteilung
Ergebnis auf Grundlage Ihrer Angaben.
| Bank oder Broker | Erwartete Erträge | Aktueller Auftrag | Empfohlener Auftrag | Anpassung |
|---|
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie eine Bank oder einen Broker an, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne direkten Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen.
Freibetrag festlegen
Alle erteilten Freistellungsaufträge dürfen zusammen den persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Für Einzelpersonen sind dies 1.000 €, bei einem gemeinsamen Auftrag grundsätzlich 2.000 €.
Erträge realistisch schätzen
Berücksichtigen Sie voraussichtliche Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne. Planen Sie bei schwankenden Erträgen einen angemessenen Puffer ein.
Auf Banken verteilen
Der Freibetrag sollte dort liegen, wo tatsächlich steuerpflichtige Erträge entstehen. Ein zu hoher Auftrag bei einer ertragsschwachen Bank kann bei einem anderen Institut zu unnötigem Steuerabzug führen.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag Rechner?
Der Rechner addiert zunächst Ihre erwarteten Kapitalerträge. Anschließend wird der verfügbare Sparer-Pauschbetrag in der Reihenfolge der eingetragenen Institute auf diese Erträge verteilt.
Die Empfehlung ist auf den jeweiligen erwarteten steuerpflichtigen Ertrag begrenzt. Dadurch wird vermieden, dass ein großer Teil des Freibetrags bei einer Bank liegt, bei der er voraussichtlich nicht genutzt wird.
- Banken mit planbaren Zinsen können relativ genau berücksichtigt werden.
- Bei Aktien und ETFs sollten mögliche Dividenden und realisierte Gewinne einbezogen werden.
- Bestehende Verlustverrechnungstöpfe können den benötigten Auftrag reduzieren.
- Die Summe aller Aufträge sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Beispiel für eine Einzelperson
Wann sollte ein Freistellungsauftrag angepasst werden?
Prüfen Sie Ihre Verteilung mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei größeren Veränderungen Ihres Vermögens oder Ihrer Bankverbindungen.
Welche Kapitalerträge sind relevant?
Der Freistellungsauftrag betrifft grundsätzlich Kapitalerträge, auf die ein deutsches Kreditinstitut oder ein anderer zum Steuerabzug Verpflichteter Kapitalertragsteuer einbehalten würde.
Dazu gehören insbesondere Zinsen, Dividenden, bestimmte Ausschüttungen und Vorabpauschalen sowie steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Bei Fonds kann durch eine steuerliche Teilfreistellung nur ein Teil des Ertrags steuerpflichtig sein.
Kapitalverluste und bestehende Verlustverrechnungstöpfe werden in der Regel vor oder im Rahmen der steuerlichen Verrechnung berücksichtigt. Deshalb kann der tatsächlich benötigte Freistellungsauftrag niedriger sein als die Summe der positiven Erträge.
Typische Kapitalerträge
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 für eine einzelne Person 1.000 € pro Kalenderjahr. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner können grundsätzlich einen gemeinsamen Freistellungsauftrag von bis zu 2.000 € erteilen.
Ja. Der Sparer-Pauschbetrag kann auf beliebig viele Banken und Broker aufgeteilt werden. Entscheidend ist, dass die Summe aller erteilten Aufträge den zulässigen Gesamtbetrag nicht übersteigt.
Übersteigende Kapitalerträge werden grundsätzlich mit Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Ein nicht vollständig genutzter Sparer-Pauschbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Ein einzelner Auftrag darf höher als die tatsächlich erzielten Erträge sein. Problematisch ist jedoch, wenn die Summe aller bei verschiedenen Instituten erteilten Aufträge den persönlichen Sparer-Pauschbetrag übersteigt. Die freigestellten Beträge werden von den Instituten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.
Änderungen sind grundsätzlich innerhalb des laufenden Kalenderjahres möglich. Ob und bis wann eine rückwirkende Berücksichtigung erfolgt, hängt von den Abläufen und Fristen des jeweiligen Instituts ab. Bereits vollständig geschlossene Konten oder Depots können Besonderheiten aufweisen.
Ein Freistellungsauftrag gilt regelmäßig für alle unter derselben Kundennummer beziehungsweise Geschäftsverbindung bei einem Institut geführten Konten und Depots. Die genaue Zuordnung kann je nach Bankorganisation abweichen.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, bei denen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen, können einen gemeinsamen Auftrag erteilen. Dieser kann bis zu 2.000 € betragen und ermöglicht beim jeweiligen Institut auch eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung.
Ein Freistellungsauftrag ist auf den Sparer-Pauschbetrag begrenzt. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann relevant sein, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen voraussichtlich so niedrig ist, dass keine Einkommensteuer anfällt. Sie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Berechnung basiert auf den zum Aktualisierungszeitpunkt veröffentlichten gesetzlichen Regelungen und amtlichen Informationen.
- § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz – Sparer-Pauschbetrag
- § 32d Einkommensteuergesetz – gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge
- § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug
- Bundeszentralamt für Steuern – Kontrollverfahren Freistellungsaufträge
- Amtliches Muster für einen Freistellungsauftrag