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Hinzuverdienst Rente Rechner

Berechnen Sie, ob und in welcher Höhe ein Hinzuverdienst Ihre Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente voraussichtlich mindert.

Werte 2025 & 2026Alters- & EM-RenteWitwen- und Witwerrente
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Rente und Hinzuverdienst berechnen

Wählen Sie zuerst die Rentenart. Der Rechner zeigt danach nur die dafür benötigten Angaben.

Rentenbetrag vor möglicher Einkommensanrechnung.
Regelmäßiges Arbeitsentgelt und weitere anrechenbare Einnahmen im Kalenderjahr.
Seit 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Der Hinzuverdienst kürzt die gesetzliche Altersrente daher grundsätzlich nicht.
Aktuelle SystematikAltersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente werden getrennt berechnet.
Transparente RechnungGrenze, Überschreitung und monatliche Anrechnung werden einzeln ausgewiesen.
DatenschutzfreundlichDie Berechnung erfolgt ausschließlich lokal in Ihrem Browser.

Wie viel darf ich zur Rente hinzuverdienen?

Die Antwort hängt entscheidend von der Rentenart ab. Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann seit 2023 grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente deshalb gekürzt wird. Bei einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gelten dagegen dynamische Jahresgrenzen. Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten wird eigenes Einkommen oberhalb eines monatlichen Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet.

Hinzuverdienst bei Altersrente

Für vorgezogene Altersrenten und Regelaltersrenten besteht keine rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenze mehr. Ein höherer Verdienst kann allerdings Auswirkungen auf Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder andere Sozialleistungen haben. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze arbeitet, sollte außerdem die versicherungs- und beitragsrechtlichen Folgen prüfen.

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente

Bei voller Erwerbsminderung gilt eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Im Jahr 2026 beträgt sie 20.763,75 Euro. Im Jahr 2025 lag sie bei 19.661,25 Euro. Übersteigt der anrechenbare Hinzuverdienst die Grenze, wird grundsätzlich ein Zwölftel des übersteigenden Jahresbetrags zu 40 Prozent auf die monatliche Rente angerechnet.

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung wird individuell anhand des höchsten beitragspflichtigen Einkommens innerhalb eines gesetzlich bestimmten Vergleichszeitraums berechnet. Der Rechner verwendet standardmäßig die jeweilige Mindesthinzuverdienstgrenze. Tragen Sie für eine bessere Annäherung die individuelle Grenze aus Ihrem Rentenbescheid ein.

Rentenart20252026Anrechnung
AltersrenteKeine GrenzeKeine GrenzeKeine Kürzung der Altersrente
Volle Erwerbsminderungsrente19.661,25 € jährlich20.763,75 € jährlich40 % des übersteigenden Monatsanteils
Teilweise Erwerbsminderungsrentemindestens 39.322,50 € jährlichmindestens 41.527,50 € jährlich40 % des übersteigenden Monatsanteils
HinterbliebenenrenteFreibetrag abhängig vom HalbjahrFreibetrag abhängig vom Halbjahr40 % des übersteigenden monatlichen Nettoeinkommens

Hinzuverdienst bei Witwenrente und Witwerrente

Bei Hinterbliebenenrenten zählt nicht einfach das ausgezahlte Netto auf dem Konto. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt aus den jeweiligen Einkommensarten ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Dieses wird mit dem geltenden Freibetrag verglichen. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.076,86 Euro monatlich. Seit 1. Juli 2026 beträgt er 1.122,53 Euro. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Freibetrag.

Was zählt als Hinzuverdienst?

Bei Erwerbsminderungsrenten können insbesondere Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen berücksichtigt werden. Bei Hinterbliebenenrenten können neben Erwerbseinkommen auch eigene Renten, Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung relevant sein. Welche Einnahmen tatsächlich anzurechnen sind und welche Pauschalabzüge gelten, hängt von der Einkommensart ab.

Wichtiger Hinweis zur Erwerbsminderungsrente

Die Einhaltung der finanziellen Hinzuverdienstgrenze bedeutet nicht automatisch, dass die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente weiterhin erfüllt sind. Entscheidend bleibt auch das festgestellte tägliche Leistungsvermögen. Eine Beschäftigung mit zu hoher täglicher Arbeitszeit kann deshalb unabhängig vom Einkommen rentenrechtlich relevant werden.

Häufige Fragen zum Rente-Hinzuverdienst-Rechner

Kann ich als Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei gesetzlichen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen bleiben möglich.

Wie wird die Kürzung bei Erwerbsminderungsrente berechnet?

Der jährliche Hinzuverdienst wird mit der maßgeblichen Jahresgrenze verglichen. Von der Überschreitung wird ein Zwölftel gebildet. Davon werden grundsätzlich 40 Prozent monatlich auf die Rente angerechnet.

Warum ist die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung individuell?

Sie orientiert sich am früheren Einkommen. Die gesetzliche Mindestgrenze ist deshalb nur ein unterer Wert. Der persönliche Rentenbescheid ist für eine genaue Berechnung maßgeblich.

Welches Einkommen muss ich bei der Hinterbliebenenrente eingeben?

Geben Sie möglichst das von der Deutschen Rentenversicherung pauschal ermittelte monatliche Nettoeinkommen ein. Das normale Auszahlungsnetto kann davon abweichen.

Gilt der Freibetrag auch im Sterbevierteljahr?

Im sogenannten Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Der Rechner ist für die Zeit danach gedacht.

Dürfen Waisen unbegrenzt hinzuverdienen?

Ja. Eigenes Einkommen wird auf eine Waisenrente grundsätzlich nicht angerechnet, solange die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 13. Juli 2026. Verwendet werden insbesondere die aktuellen Hinweise und Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung sowie § 96a und § 97 SGB VI.

Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
§ 96a SGB VI: Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst
§ 97 SGB VI: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

Dieser Rechner bietet eine überschlägige Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Maßgeblich sind der individuelle Rentenbescheid und die Berechnung des zuständigen Rentenversicherungsträgers.