Lkw-Steuer Rechner
Berechnen Sie die voraussichtliche jährliche Kfz-Steuer für Lastkraftwagen, Transporter und andere Nutzfahrzeuge nach zulässigem Gesamtgewicht, Schadstoffklasse und Geräuschklasse.
Wie hoch ist die Lkw-Steuer?
Der Rechner unterscheidet leichte und schwere Nutzfahrzeuge und berechnet jede angefangene 200-kg-Einheit.
Die Berechnungsjahre sind getrennt hinterlegt und können bei gesetzlichen Änderungen gezielt aktualisiert werden.
Das Ergebnis zeigt neben der Jahressteuer auch Monatswert, Gewichtseinheiten und die angewandten Tarifstufen.
Wie wird die Lkw-Steuer berechnet?
Die Kraftfahrzeugsteuer für einen Lkw richtet sich grundsätzlich nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse. Dabei wird das Gewicht nicht kilogrammgenau abgerechnet. Entscheidend ist jede angefangene Einheit von 200 Kilogramm.
Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm werden daher 18 Einheiten angesetzt. 3.500 Kilogramm werden steuerlich auf die nächste volle 200-kg-Einheit, also auf 3.600 Kilogramm, aufgerundet.
Für Nutzfahrzeuge bis einschließlich 3.500 Kilogramm genügt das Fahrzeuggewicht. Bei schwereren Lkw werden zusätzlich die festgestellte Schadstoffklasse und gegebenenfalls die Geräuschklasse berücksichtigt.
- Bis 3.500 kg: Berechnung ausschließlich nach Gewicht
- Über 3.500 kg: Gewicht, Schadstoffklasse und Geräuschklasse
- Jede angefangene 200-kg-Einheit wird vollständig berechnet
- Die endgültige Festsetzung erfolgt durch das Hauptzollamt
Lkw-Steuer bis 3.500 kg
Für leichte Nutzfahrzeuge gelten gestaffelte Beträge je angefangene 200 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.
| Gewichtsbereich | Steuersatz je angefangene 200 kg | Berechnungsprinzip |
|---|---|---|
| Bis 2.000 kg | 11,25 € | Maximal 10 Einheiten zu 11,25 € |
| Über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 € | Zusätzliche Einheiten oberhalb von 2.000 kg |
| Über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 € | Zusätzliche Einheiten oberhalb von 3.000 kg |
Lkw-Steuer über 3.500 kg
Bei schweren Lastkraftwagen richtet sich der Tarif zusätzlich nach der amtlich festgestellten Schadstoff- und Geräuschklasse.
| Gewichtsbereich | S2 oder besser | S1 | Nur G1 | Übrige Lkw |
|---|---|---|---|---|
| Bis 2.000 kg | 6,42 € | 6,42 € | 9,64 € | 11,25 € |
| Über 2.000 bis 3.000 kg | 6,88 € | 6,88 € | 10,30 € | 12,02 € |
| Über 3.000 bis 4.000 kg | 7,31 € | 7,31 € | 10,97 € | 12,78 € |
| Über 4.000 bis 5.000 kg | 7,75 € | 7,75 € | 11,61 € | 13,55 € |
| Über 5.000 bis 6.000 kg | 8,18 € | 8,18 € | 12,27 € | 14,32 € |
| Über 6.000 bis 7.000 kg | 8,62 € | 8,62 € | 12,94 € | 15,08 € |
| Über 7.000 bis 8.000 kg | 9,36 € | 9,36 € | 14,03 € | 16,36 € |
| Über 8.000 bis 9.000 kg | 10,07 € | 10,07 € | 15,11 € | 17,64 € |
| Über 9.000 bis 10.000 kg | 10,97 € | 10,97 € | 16,44 € | 19,17 € |
| Über 10.000 bis 11.000 kg | 11,84 € | 11,84 € | 17,74 € | 20,71 € |
| Über 11.000 bis 12.000 kg | 13,01 € | 13,01 € | 19,51 € | 22,75 € |
| Über 12.000 bis 13.000 kg | 14,32 € | 14,32 € | 21,47 € | 25,05 € |
| Über 13.000 bis 14.000 kg | 15,77 € | 15,77 € | 23,67 € | 27,61 € |
| Über 14.000 bis 15.000 kg | 15,77 € | 26,00 € | 39,01 € | 45,50 € |
| Über 15.000 kg | 15,77 € | 36,23 € | 54,35 € | 63,40 € |
| Höchstbetrag | 556 € | 914 € | 1.425 € | 1.681 € |
Beispielrechnungen zur Lkw-Steuer
Die folgenden Beispiele zeigen, warum Gewicht und Fahrzeugklasse bei schweren Lkw einen deutlichen Unterschied machen können.
Transporter mit 2.500 kg
10 Einheiten bis 2.000 kg und 3 zusätzliche Einheiten im nächsten Gewichtsbereich.
ca. 149 € jährlichLkw mit 4.500 kg und S2
23 angefangene 200-kg-Einheiten mit gestaffelten Tarifen für schwere Nutzfahrzeuge.
ca. 158 € jährlichLkw mit 7.500 kg ohne Einstufung
Die ungünstigere Tarifgruppe führt bei identischem Gewicht zu einer deutlich höheren Jahressteuer.
ca. 511 € jährlich
Wo finde ich die Angaben für den Rechner?
Die zulässige Gesamtmasse steht üblicherweise in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Nicht das tatsächliche Gewicht am Tag der Nutzung, sondern der amtlich eingetragene Wert ist für die Berechnung maßgeblich.
Die Emissions- beziehungsweise Schadstoffklasse ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren und den dort eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. Bei älteren oder umgebauten Fahrzeugen kann die steuerliche Zuordnung von der erwarteten Einstufung abweichen.
- Feld F.2: zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
- Feld 14 und 14.1: Emissionsklasse und Emissionsschlüssel
- Feld J: Fahrzeugklasse
- Feld 5: amtliche Bezeichnung der Fahrzeugart
Quellen und Aktualitätsstand
Berechnungsgrundlage sind insbesondere § 8 und § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie die Informationen des Zolls zur gewichtsorientierten Besteuerung von Nutzfahrzeugen. Rechnerstand: Juli 2026.