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Berechnung nach aktuellem KraftStG

Lkw-Steuer Rechner

Berechnen Sie die voraussichtliche jährliche Kfz-Steuer für Lastkraftwagen, Transporter und andere Nutzfahrzeuge nach zulässigem Gesamtgewicht, Schadstoffklasse und Geräuschklasse.

✓Bis und über 3,5 Tonnen
✓Staffelberechnung je 200 kg
✓Mit detailliertem Rechenweg
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Wie hoch ist die Lkw-Steuer?

Bitte geben Sie ein gültiges zulässiges Gesamtgewicht ein.
kg
Reines Elektrofahrzeug Steuerbefreiung oder spätere Ermäßigung kann vom Zulassungsdatum abhängen.

Die Berechnung dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keinen Steuerbescheid.

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Gesetzliche Staffelwerte

Der Rechner unterscheidet leichte und schwere Nutzfahrzeuge und berechnet jede angefangene 200-kg-Einheit.

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Jahresumschalter

Die Berechnungsjahre sind getrennt hinterlegt und können bei gesetzlichen Änderungen gezielt aktualisiert werden.

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Transparenter Rechenweg

Das Ergebnis zeigt neben der Jahressteuer auch Monatswert, Gewichtseinheiten und die angewandten Tarifstufen.

Grundlagen

Wie wird die Lkw-Steuer berechnet?

Die Kraftfahrzeugsteuer für einen Lkw richtet sich grundsätzlich nach der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse. Dabei wird das Gewicht nicht kilogrammgenau abgerechnet. Entscheidend ist jede angefangene Einheit von 200 Kilogramm.

Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm werden daher 18 Einheiten angesetzt. 3.500 Kilogramm werden steuerlich auf die nächste volle 200-kg-Einheit, also auf 3.600 Kilogramm, aufgerundet.

Für Nutzfahrzeuge bis einschließlich 3.500 Kilogramm genügt das Fahrzeuggewicht. Bei schwereren Lkw werden zusätzlich die festgestellte Schadstoffklasse und gegebenenfalls die Geräuschklasse berücksichtigt.

  • Bis 3.500 kg: Berechnung ausschließlich nach Gewicht
  • Über 3.500 kg: Gewicht, Schadstoffklasse und Geräuschklasse
  • Jede angefangene 200-kg-Einheit wird vollständig berechnet
  • Die endgültige Festsetzung erfolgt durch das Hauptzollamt
Steuersätze

Lkw-Steuer bis 3.500 kg

Für leichte Nutzfahrzeuge gelten gestaffelte Beträge je angefangene 200 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse.

Gewichtsbereich Steuersatz je angefangene 200 kg Berechnungsprinzip
Bis 2.000 kg 11,25 € Maximal 10 Einheiten zu 11,25 €
Über 2.000 bis 3.000 kg 12,02 € Zusätzliche Einheiten oberhalb von 2.000 kg
Über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 € Zusätzliche Einheiten oberhalb von 3.000 kg
Schwere Nutzfahrzeuge

Lkw-Steuer über 3.500 kg

Bei schweren Lastkraftwagen richtet sich der Tarif zusätzlich nach der amtlich festgestellten Schadstoff- und Geräuschklasse.

Gewichtsbereich S2 oder besser S1 Nur G1 Übrige Lkw
Bis 2.000 kg6,42 €6,42 €9,64 €11,25 €
Über 2.000 bis 3.000 kg6,88 €6,88 €10,30 €12,02 €
Über 3.000 bis 4.000 kg7,31 €7,31 €10,97 €12,78 €
Über 4.000 bis 5.000 kg7,75 €7,75 €11,61 €13,55 €
Über 5.000 bis 6.000 kg8,18 €8,18 €12,27 €14,32 €
Über 6.000 bis 7.000 kg8,62 €8,62 €12,94 €15,08 €
Über 7.000 bis 8.000 kg9,36 €9,36 €14,03 €16,36 €
Über 8.000 bis 9.000 kg10,07 €10,07 €15,11 €17,64 €
Über 9.000 bis 10.000 kg10,97 €10,97 €16,44 €19,17 €
Über 10.000 bis 11.000 kg11,84 €11,84 €17,74 €20,71 €
Über 11.000 bis 12.000 kg13,01 €13,01 €19,51 €22,75 €
Über 12.000 bis 13.000 kg14,32 €14,32 €21,47 €25,05 €
Über 13.000 bis 14.000 kg15,77 €15,77 €23,67 €27,61 €
Über 14.000 bis 15.000 kg15,77 €26,00 €39,01 €45,50 €
Über 15.000 kg15,77 €36,23 €54,35 €63,40 €
Höchstbetrag556 €914 €1.425 €1.681 €
Beispiele

Beispielrechnungen zur Lkw-Steuer

Die folgenden Beispiele zeigen, warum Gewicht und Fahrzeugklasse bei schweren Lkw einen deutlichen Unterschied machen können.

01

Transporter mit 2.500 kg

10 Einheiten bis 2.000 kg und 3 zusätzliche Einheiten im nächsten Gewichtsbereich.

ca. 149 € jährlich
02

Lkw mit 4.500 kg und S2

23 angefangene 200-kg-Einheiten mit gestaffelten Tarifen für schwere Nutzfahrzeuge.

ca. 158 € jährlich
03

Lkw mit 7.500 kg ohne Einstufung

Die ungünstigere Tarifgruppe führt bei identischem Gewicht zu einer deutlich höheren Jahressteuer.

ca. 511 € jährlich
Fahrzeugdaten

Wo finde ich die Angaben für den Rechner?

Die zulässige Gesamtmasse steht üblicherweise in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Nicht das tatsächliche Gewicht am Tag der Nutzung, sondern der amtlich eingetragene Wert ist für die Berechnung maßgeblich.

Die Emissions- beziehungsweise Schadstoffklasse ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren und den dort eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. Bei älteren oder umgebauten Fahrzeugen kann die steuerliche Zuordnung von der erwarteten Einstufung abweichen.

  • Feld F.2: zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
  • Feld 14 und 14.1: Emissionsklasse und Emissionsschlüssel
  • Feld J: Fahrzeugklasse
  • Feld 5: amtliche Bezeichnung der Fahrzeugart
§

Quellen und Aktualitätsstand

Berechnungsgrundlage sind insbesondere § 8 und § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie die Informationen des Zolls zur gewichtsorientierten Besteuerung von Nutzfahrzeugen. Rechnerstand: Juli 2026.

Häufige Fragen

FAQ zur Lkw-Steuer

Die Höhe hängt vor allem von der zulässigen Gesamtmasse ab. Bis 3.500 Kilogramm wird nur nach Gewicht gerechnet. Bei schwereren Nutzfahrzeugen werden zusätzlich Schadstoff- und Geräuschklasse berücksichtigt.
Bei einem steuerlich als Nutzfahrzeug behandelten Lkw ist grundsätzlich nicht der Hubraum entscheidend. Maßgeblich sind das zulässige Gesamtgewicht und bei Fahrzeugen über 3.500 Kilogramm die Emissions- und Geräuscheinstufung.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendet angefangene 200-kg-Einheiten. Bereits ein Teil einer neuen Einheit wird deshalb als vollständige Einheit berechnet.
Nein. Entscheidend ist die verkehrs- und steuerrechtliche Einstufung des konkreten Fahrzeugs. Ein äußerlich ähnliches Modell kann je nach Aufbau, Sitzplätzen, Ladefläche und Eintragung als Pkw oder Lkw behandelt werden.
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist eine wichtige Grundlage. Das Hauptzollamt kann die steuerliche Fahrzeugart jedoch eigenständig prüfen und bei besonderen Fahrzeugkonzepten zu einer abweichenden Beurteilung gelangen.
Reine Elektrofahrzeuge können abhängig vom Datum der Erstzulassung und den gesetzlichen Übergangsregelungen zeitweise steuerbefreit sein. Nach Ablauf einer Befreiung kann eine 50-prozentige Ermäßigung greifen. Maßgeblich ist der konkrete Steuerfall.
Anhänger sind grundsätzlich eigene Steuergegenstände. Für bestimmte Anhänger-Konstellationen können jedoch besondere Regelungen oder Anhängerzuschläge gelten, die dieser Rechner nicht abbildet.
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung Der Lkw-Steuer Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung für typische Fälle. Sonderregelungen, Steuerbefreiungen, Anhängerzuschläge, Saisonkennzeichen, abweichende Entrichtungszeiträume und eine abweichende steuerliche Fahrzeugklassifizierung können das Ergebnis verändern. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich der Kraftfahrzeugsteuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts.