Lohnrechner 2026: Netto vom Brutto berechnen
Berechnen Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt 2026. Der Rechner berücksichtigt Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die wichtigsten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
Brutto-Netto-Berechnung
Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung. Individuelle ELStAM, private Krankenversicherung, Midijob-Regelungen, Einmalzahlungen und weitere Sonderfälle können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Ihr Nettolohn
Was zeigt der Lohnrechner 2026?
Der Lohnrechner 2026 ermittelt aus Ihrem Bruttogehalt eine realistische Schätzung des monatlichen und jährlichen Nettolohns. Dabei werden die wichtigsten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge separat ausgewiesen.
Netto vom Brutto
Sie sehen auf einen Blick, welcher Betrag nach den voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt.
Alle wichtigen Abzüge
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden einzeln dargestellt.
Jahresvergleich
Mit dem Jahresumschalter können Sie die Rechenwerte für 2025 und 2026 vergleichen und mögliche Veränderungen beim Nettolohn erkennen.
Wichtige Werte für den Lohnrechner 2026
Die Höhe der Abzüge hängt nicht nur vom Gehalt ab. Auch der Grundfreibetrag, die Beitragsbemessungsgrenzen, der Zusatzbeitrag der Krankenkasse und persönliche Merkmale spielen eine Rolle.
Welche Abzüge werden vom Bruttolohn berechnet?
Der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn setzt sich im Wesentlichen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Wie hoch die einzelnen Abzüge ausfallen, hängt von der persönlichen Situation ab.
- Lohnsteuer: abhängig von Einkommen, Steuerklasse und Freibeträgen
- Solidaritätszuschlag: fällt nur oberhalb der gesetzlichen Freigrenze an
- Kirchensteuer: je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitrag plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- Pflegeversicherung: abhängig von Alter, Kindern und Beschäftigungsort
- Rentenversicherung: Arbeitnehmeranteil grundsätzlich 9,3 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmeranteil grundsätzlich 1,3 Prozent
Beispiel: 4.000 Euro Bruttolohn im Monat
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 4.000 Euro hängt der Nettolohn unter anderem von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse, Alter und Kindern ab. Eine alleinstehende Person in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer erhält deutlich weniger als 4.000 Euro ausgezahlt, weil Steuern und Sozialabgaben direkt einbehalten werden.
Wie beeinflusst die Steuerklasse den Nettolohn?
Die Steuerklasse beeinflusst vor allem, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie bestimmt jedoch nicht immer die endgültige Jahressteuer. Diese kann sich erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung ergeben.
Die Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I: meist für alleinstehende Arbeitnehmer.
Steuerklasse II: für bestimmte Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
Steuerklasse III: mögliche Kombination für verheiratete Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen.
Steuerklasse IV: häufig bei verheirateten Paaren mit ähnlich hohen Einkommen.
Steuerklasse V: Ergänzung zur Steuerklasse III beim anderen Ehepartner.
Steuerklasse VI: grundsätzlich für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis.
Warum kann die echte Lohnabrechnung abweichen?
Ein Online-Lohnrechner kann viele Standardfälle abbilden, aber nicht jede Besonderheit einer individuellen Lohnabrechnung. Abweichungen sind deshalb möglich.
Individuelle Freibeträge
In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen können zusätzliche Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge hinterlegt sein.
Einmalige Zahlungen
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen, Abfindungen oder geldwerte Vorteile können anders behandelt werden als laufender Arbeitslohn.
Versicherungsstatus
Private Krankenversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung, Midijob oder besondere Versorgungswerke erfordern gesonderte Berechnungen.
Offizielle Quellen und Berechnungsgrundlagen
Die Rechenwerte dieser Seite orientieren sich an den veröffentlichten Informationen des Bundesfinanzministeriums, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesgesundheitsministeriums und der Deutschen Rentenversicherung.
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