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Elternzeit berechnen: Zeitraum, Frist und Rückkehrdatum

Berechnen Sie schnell und einfach, wann Ihre Elternzeit beginnt, wann sie endet, wann Sie voraussichtlich zurückkehren und bis wann Sie die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden sollten. Ideal für Mütter, Väter und zweite Elternteile.

Elternzeit berechnen Regeln verstehen
Bis zu 3 Jahre pro Kind
7- oder 13-Wochen-Frist
Mutterschutz-Hinweis
Rückkehrdatum berechnen

Elternzeit-Rechner

mit Fristen
Falls das Kind noch nicht geboren ist: errechneten Geburtstermin eintragen.
Wird je nach Auswahl automatisch vorgeschlagen, kann aber angepasst werden.
Pro Elternteil sind insgesamt bis zu 36 Monate möglich.
Der erste Arbeitstag ist in der Regel der Tag danach.
Beginn Elternzeit -
Ende Elternzeit -
Rückkehr -
Dauer -
Anmeldefrist -
Kindesalter bei Start -
Hinweis: Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Was kann der Elternzeit-Rechner?

Mit dem Rechner planen Sie Ihre Elternzeit übersichtlich und erhalten sofort die wichtigsten Daten für Ihre Mitteilung an den Arbeitgeber.

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Zeitraum berechnen

Geben Sie Geburtsdatum, Start und Dauer ein. Der Rechner ermittelt Beginn, Ende und den voraussichtlichen ersten Arbeitstag nach der Elternzeit.

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Anmeldefrist prüfen

Sie sehen, bis wann die Elternzeit spätestens beim Arbeitgeber angemeldet werden sollte: je nach Zeitraum 7 oder 13 Wochen vorher.

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Für beide Elternteile

Der Rechner eignet sich für Mütter, Väter, zweite Elternteile sowie individuelle Zeiträume nach Mutterschutz oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Elternzeit einfach erklärt

Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich nach der Geburt eines Kindes beruflich freistellen zu lassen. Während dieser Zeit ruht die Arbeit ganz oder teilweise, das Arbeitsverhältnis bleibt aber grundsätzlich bestehen.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes und ist spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes beendet.

Ein Teil der Elternzeit kann auch auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag übertragen beziehungsweise dort genommen werden. In diesem Zeitraum dürfen maximal 24 Monate liegen.

  • Maximaldauer: bis zu 36 Monate pro Elternteil und Kind
  • Frühester Beginn: ab Geburt des Kindes
  • Spätestes Ende: Tag vor dem 8. Geburtstag
  • Nach dem 3. Geburtstag: maximal 24 Monate möglich

Elternzeit anmelden: Welche Frist gilt?

Elternzeit muss nicht „beantragt“, sondern beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt: Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag liegt, muss spätestens 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Der Rechner erkennt anhand des Startdatums automatisch, welche Frist voraussichtlich relevant ist.

Wichtig für die Planung

Bei Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Eltern in der Anmeldung grundsätzlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll.

Deshalb ist es sinnvoll, den Zeitraum möglichst konkret mit Start- und Enddatum anzugeben und sich den Eingang der Anmeldung bestätigen zu lassen.

Beispiele zur Elternzeit-Berechnung

Diese Beispiele zeigen typische Situationen für Mütter, Väter und Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt.

Situation Beispiel Berechnung Hinweis
Mutter direkt nach Geburt Geburt am 10.05.2026, Mutterschutz ca. 8 Wochen Elternzeit beginnt rechnerisch nach dem Mutterschutz Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird bei der Mutter berücksichtigt.
Vater ab Geburt Geburt am 10.05.2026, 2 Monate Elternzeit Beginn ab Geburt, Rückkehr nach Ablauf des Zeitraums Die Anmeldung sollte rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen.
Elternzeit nach dem 1. Geburtstag Start am 10.05.2027, Dauer 12 Monate Ende am Tag vor dem nächsten Geburtstag beziehungsweise nach gewählter Dauer Vor dem 3. Geburtstag gilt meist die 7-Wochen-Frist.
Elternzeit nach dem 3. Geburtstag Start nach dem 3. Geburtstag, Dauer 6 Monate Der Zeitraum liegt im späteren Abschnitt bis vor den 8. Geburtstag Für Geburten ab 01.07.2015 gilt hier grundsätzlich die 13-Wochen-Frist.

Elternzeit und Elterngeld: Nicht verwechseln

Elternzeit und Elterngeld hängen zwar oft zusammen, sind aber nicht dasselbe. Elternzeit betrifft Ihr Arbeitsverhältnis und Ihre Freistellung vom Job. Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die gesondert beantragt wird.

Deshalb kann der Zeitraum der Elternzeit anders sein als der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen wird. Für eine gute Planung sollten beide Themen gemeinsam betrachtet werden.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das kann sinnvoll sein, wenn Eltern den Wiedereinstieg vorbereiten oder Einkommen und Kinderbetreuung besser kombinieren möchten.

Wichtig ist, dass Arbeitszeit, Zeitraum und Abstimmung mit dem Arbeitgeber rechtzeitig geklärt werden. Der Rechner dient dabei als erster Planungshelfer für den Zeitraum.

Häufige Fragen zur Elternzeit

Die wichtigsten Antworten rund um Elternzeit, Fristen, Dauer, Mutterschutz und Rückkehr in den Job.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Pro Kind kann jeder Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Die Elternzeit kann frühestens ab Geburt beginnen und spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes enden.

Wann muss ich Elternzeit anmelden?

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt: Elternzeit vor dem 3. Geburtstag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag muss spätestens 13 Wochen vorher angemeldet werden.

Beginnt die Elternzeit der Mutter direkt nach der Geburt?

Bei Müttern beginnt Elternzeit in der Regel erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt dauert normalerweise 8 Wochen, bei bestimmten Fällen länger.

Kann der Vater Elternzeit ab Geburt nehmen?

Ja. Der Vater oder zweite Elternteil kann Elternzeit ab Geburt nehmen. Da der genaue Geburtstermin unsicher sein kann, wird die Elternzeit häufig mit Bezug auf den errechneten Geburtstermin beziehungsweise „ab Geburt“ angemeldet.

Kann ich Elternzeit aufteilen?

Ja. Jeder Elternteil kann die Elternzeit grundsätzlich in bis zu 3 Zeitabschnitte aufteilen. Mehr Abschnitte sind möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann möglich sein. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Arbeitsverhältnis, dem Umfang der Arbeitszeit und der Abstimmung mit dem Arbeitgeber ab.

Ersetzt der Rechner eine Beratung?

Nein. Der Elternzeit-Rechner liefert eine praktische Orientierung für Zeitraum und Fristen. Für verbindliche Einzelfälle, Sonderregelungen, Mutterschutzbesonderheiten oder Elterngeldplanung sollte eine zuständige Stelle geprüft werden.

Elternzeit jetzt online berechnen

Planen Sie Ihre Elternzeit mit Startdatum, Enddatum, Rückkehrdatum und Anmeldefrist. So haben Sie die wichtigsten Daten für Ihre Mitteilung an den Arbeitgeber direkt im Blick.

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Hinweis

Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie individuelle Fälle mit Arbeitgeber, Elterngeldstelle oder einer fachkundigen Beratungsstelle.