Rentenbesteuerung Rechner
Berechnen Sie, welcher Anteil Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist und wie hoch Ihre voraussichtliche Einkommensteuer ausfallen kann.
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Wie funktioniert der Rentenbesteuerung Rechner?
Der Rentenbesteuerung Rechner ermittelt zunächst den für Ihren Rentenbeginn geltenden Besteuerungsanteil. Daraus wird der steuerfreie Teil der ersten vollen Jahresrente abgeleitet. Dieser persönliche Rentenfreibetrag bleibt im Regelfall als fester Eurobetrag bestehen.
Anschließend werden der steuerpflichtige Rentenbetrag, weitere Einkünfte und die eingetragenen abziehbaren Aufwendungen zusammengeführt. Auf das geschätzte zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif des gewählten Steuerjahres angewendet.
Besteuerungsanteil
Der Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente erstmals begonnen hat.
Rentenfreibetrag
Der steuerfreie Rentenanteil wird grundsätzlich als persönlicher Eurobetrag festgeschrieben.
Rentenerhöhungen
Spätere Rentenanpassungen erhöhen den festen Freibetrag normalerweise nicht und sind daher regelmäßig steuerpflichtig.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente?
Seit dem Jahr 2005 erfolgt der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird ein gesetzlich festgelegter Besteuerungsanteil bestimmt. Der verbleibende Anteil bildet grundsätzlich die Grundlage für den persönlichen Rentenfreibetrag.
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2021 | 81 % | 19 % |
| 2022 | 82 % | 18 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83 % | 17 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
| 2040 | 91 % | 9 % |
| 2050 | 96 % | 4 % |
| Ab 2058 | 100 % | 0 % |
Der Besteuerungsanteil bedeutet nicht, dass auf diesen Teil der Rente unmittelbar der persönliche Steuersatz erhoben wird. Zunächst werden unter anderem Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und der Grundfreibetrag berücksichtigt.
Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet?
Der Rentenfreibetrag ist nicht mit dem allgemeinen Grundfreibetrag zu verwechseln. Er wird aus dem steuerfreien Prozentsatz der maßgeblichen Jahresbruttorente abgeleitet und anschließend als persönlicher Eurobetrag festgeschrieben.
Beispiel für einen Rentenbeginn 2026
Eine Person erhält im ersten vollen Rentenjahr eine Jahresbruttorente von 24.000 Euro. Bei einem Besteuerungsanteil von 84 Prozent beträgt der steuerfreie Anteil 16 Prozent.
24.000 Euro × 16 Prozent = 3.840 Euro Rentenfreibetrag
Steigt die jährliche Bruttorente später auf 25.200 Euro, bleibt der Rentenfreibetrag grundsätzlich bei 3.840 Euro. Damit wären vor weiteren Abzügen 21.360 Euro der Rente steuerlich anzusetzen.
Rentenbeginn während des Jahres
Beginnt die Rente beispielsweise im September, ist das erste Rentenjahr kein vollständiges Kalenderjahr. Die endgültige Festschreibung des persönlichen Rentenfreibetrags erfolgt normalerweise anhand der Jahresbruttorente des folgenden vollständigen Kalenderjahres. Für das erste, verkürzte Rentenjahr wird der steuerfreie Anteil anteilig berücksichtigt.
Wann müssen Rentner Steuern zahlen?
Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt nicht allein von der Höhe der Bruttorente ab. Entscheidend ist das gesamte zu versteuernde Einkommen. Neben dem steuerpflichtigen Rentenbetrag können beispielsweise Arbeitslohn, Betriebsrenten, Vermietungseinkünfte oder andere steuerpflichtige Einnahmen hinzukommen.
Demgegenüber können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere persönliche Abzugsbeträge die Steuerlast reduzieren.
Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag: der Unterschied
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt grundsätzlich ohne Einkommensteuer. Bei einer Zusammenveranlagung wirkt sich der Grundfreibetrag im Splittingtarif entsprechend doppelt aus.
Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag ist der dauerhaft steuerfreie Teil einer gesetzlichen Rente. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns und von der maßgeblichen Jahresbruttorente ab. Er wird nicht jedes Jahr neu als Prozentsatz der gestiegenen Rente berechnet.
Besteuerungsanteil
Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Teil der maßgeblichen Rente grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. Auch ein hoher Besteuerungsanteil führt nicht automatisch zu einer Steuerzahlung, da anschließend noch persönliche Abzüge und der Einkommensteuertarif berücksichtigt werden.
Welche Renten werden unterschiedlich besteuert?
Der Rechner ist für gesetzliche Altersrenten und vergleichbare Leistungen der Basisversorgung ausgelegt. Andere Altersbezüge können steuerlich anders behandelt werden.
Gesetzliche Rente und Basisversorgung
Hierzu zählen insbesondere gesetzliche Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Basisrenten, soweit die Regeln der nachgelagerten Besteuerung gelten.
Betriebsrente und Pension
Betriebsrenten und Beamtenpensionen unterliegen häufig anderen steuerlichen Regelungen. Bei Pensionen können beispielsweise Versorgungsfreibeträge relevant sein. Solche Besonderheiten bildet der Rechner nicht separat ab.
Private Rentenversicherung
Bei einer privaten Rentenversicherung kann lediglich der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig sein. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Alter bei Beginn der Rentenzahlung. Tragen Sie deshalb nicht automatisch die gesamte private Rente als weitere steuerpflichtige Einkünfte ein.