OSS Steuer Rechner
Berechne die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Umsätze in bis zu drei EU-Verbrauchsländern und exportiere eine kompakte OSS-Übersicht.

Umsätze nach Verbrauchsland
So funktioniert der OSS Steuer Rechner
Das One-Stop-Shop-Verfahren ermöglicht die zentrale Erklärung bestimmter grenzüberschreitender B2C-Umsätze, obwohl die Umsatzsteuer im jeweiligen Verbrauchsmitgliedstaat geschuldet wird.
Der Rechner verwendet ausgewählte Standardsteuersätze. Für reduzierte Sätze, konkrete Produkte und aktuelle Änderungen ist die EU-Datenbank TEDB zu prüfen.
10.000 Euro nach Deutschland, 5.000 Euro nach Österreich und 3.000 Euro nach Frankreich ergeben bei Standardsätzen 3.500 Euro Steuer.
Ausgewählte EU-Standardsteuersätze 2026
| Land | Standardsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | reduzierte Sätze separat |
| Österreich | 20 % | Produktklassifikation prüfen |
| Frankreich | 20 % | mehrere ermäßigte Sätze |
| Ungarn | 27 % | höchster Standardsatz der EU |
| Finnland | 25,5 % | Standardsatz seit 2024 |
| Estland | 24 % | Standardsatz seit Juli 2025 |

OSS-Daten vor der Meldung prüfen
Verbrauchsland dokumentieren
Lieferadresse und Nachweise konsistent erfassen.
Produktsatz prüfen
Standard- und ermäßigte Sätze unterscheiden.
Währungen umrechnen
Meldewährung und vorgeschriebene Kurse beachten.
Korrekturen periodengerecht melden
Retouren und Preisnachlässe sauber zuordnen.
Weitere Finanz- und Steuerrechner
FAQ zum OSS Steuer Rechner
Was ist OSS?
Ein EU-Verfahren zur zentralen Meldung bestimmter grenzüberschreitender B2C-Umsätze.
Welcher Steuersatz gilt?
Grundsätzlich der Satz des Verbrauchsmitgliedstaats für die konkrete Leistung.
Sind reduzierte Sätze enthalten?
Nein, die Auswahl enthält Standardsätze.
Kann ich alle EU-Länder auswählen?
Die Seite zeigt eine praktische Auswahl; weitere Länder oder Sätze müssen über TEDB ergänzt werden.
Sind B2B-Umsätze enthalten?
OSS betrifft andere Sachverhalte; B2B und Reverse Charge separat prüfen.
Ist die Meldung damit fertig?
Nein, Aufzeichnungen, Währungen und Portalangaben müssen geprüft werden.