Umsatzsteuer Voranmeldung Rechner
Ermittle überschlägig Umsatzsteuer, abziehbare Vorsteuer und die voraussichtliche Zahllast oder Erstattung eines Voranmeldungszeitraums.

Steuerpflichtige Umsätze
So funktioniert der Umsatzsteuer Voranmeldung Rechner
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung saldiert geschuldete Umsatzsteuer mit abziehbarer Vorsteuer für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum.
Kennziffern, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Vorgänge, Berichtigungen und Sonderfälle werden nicht vollständig abgebildet.
5.700 Euro Umsatzsteuer aus 19-Prozent-Umsätzen plus 350 Euro aus 7-Prozent-Umsätzen minus 4.800 Euro Vorsteuer ergeben 1.250 Euro Zahllast.
Typische Rechenblöcke einer USt-Voranmeldung
| Block | Wirkung | Prüfung |
|---|---|---|
| Ausgangsumsätze | erhöhen Umsatzsteuer | Steuersatz und Leistungszeitpunkt |
| § 13b UStG | erhöht geschuldete Steuer | Steuerschuldnerschaft prüfen |
| Vorsteuer | mindert Zahllast | Rechnung und Unternehmensbezug |
| Berichtigung | kann in beide Richtungen wirken | Zeitraum und Rechtsgrund |

Voranmeldung vor Abgabe plausibilisieren
Konten abstimmen
Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten mit Buchhaltung abgleichen.
Leistungszeitpunkt prüfen
Rechnungsdatum und Steuerentstehung sind nicht immer identisch.
§ 13b spiegeln
Steuer und Vorsteuer können gleichzeitig entstehen.
ELSTER-Kennziffern prüfen
Der Rechner ersetzt keine Formularzuordnung.
Weitere Finanz- und Steuerrechner
FAQ zum Umsatzsteuer Voranmeldung Rechner
Was ist die Umsatzsteuer-Zahllast?
Geschuldete Umsatzsteuer abzüglich abziehbarer Vorsteuer.
Kann ein negativer Saldo entstehen?
Ja, dann ergibt sich rechnerisch eine Erstattung.
Sind steuerfreie Umsätze enthalten?
Nein, sie müssen für die Meldung separat erfasst werden.
Wie wird Reverse Charge behandelt?
Die vom Leistungsempfänger geschuldete Steuer wird als eigene Position ergänzt.
Ist jede Vorsteuer abziehbar?
Nein, Voraussetzungen und Ausschlüsse müssen geprüft werden.
Kann ich das Ergebnis direkt in ELSTER übernehmen?
Nicht ohne Prüfung der richtigen Kennziffern und Sachverhalte.