Erbschaftsteuer Rechner
Berechne eine überschlägige Erbschaftsteuer aus Nachlasswert, abzugsfähigen Belastungen, persönlichem Freibetrag, Steuerklasse und Tarif.

Nachlass und Verwandtschaft
So funktioniert der Erbschaftsteuer Rechner
Erbschaftsteuer wird auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten, Erbfallkosten, Steuerbefreiungen und persönlichen Freibeträgen berechnet.
Frühere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Familienheim, Betriebsvermögen, Versorgungsfreibeträge und Bewertungsfragen können das Ergebnis stark verändern.
Ein Ehegatte erbt netto 700.000 Euro. Nach 500.000 Euro persönlichem Freibetrag verbleiben vor weiteren Befreiungen 200.000 Euro steuerpflichtiger Erwerb.
Freibeträge und Steuerklassen im Überblick
| Erwerber | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte oder Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind oder Stiefkind | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 €, teilweise 400.000 € | I |
| Eltern beim Erbfall | 100.000 € | I |
| Steuerklasse II oder III | 20.000 € | II oder III |

Erbschaftsteuer nicht nur mit Marktwert rechnen
Steuerliche Bewertung prüfen
Grundstücke und Unternehmen folgen besonderen Bewertungsregeln.
Familienheim gesondert behandeln
Steuerfreiheit hängt an Voraussetzungen und Nutzung.
Vorerwerbe vollständig erfassen
Der Zehnjahreszeitraum gilt erwerberbezogen.
Fristen und Anzeige beachten
Erwerbe können gegenüber dem Finanzamt anzeigepflichtig sein.
Weitere Rechner für Familie, Recht und Soziales
FAQ zum Erbschaftsteuer Rechner
Wie hoch ist der Freibetrag für Ehegatten?
500.000 Euro persönlicher Freibetrag, zusätzlich kann ein Versorgungsfreibetrag relevant sein.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 Euro je Kind und Erblasser.
Wie werden frühere Schenkungen berücksichtigt?
Erwerbe innerhalb von zehn Jahren werden grundsätzlich zusammengerechnet.
Sind Immobilien mit dem Verkaufspreis anzusetzen?
Es gelten steuerliche Bewertungsregeln, die vom Marktpreis abweichen können.
Ist das Familienheim immer steuerfrei?
Nein, persönliche und nutzungsbezogene Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Berücksichtigt der Rechner den Härteausgleich?
Nein, er zeigt eine transparente Tarifnäherung vor Sonderkorrekturen.