Behindertenpauschbetrag Rechner
Berechne den jährlichen Behinderten-Pauschbetrag und eine grobe Steuerentlastung anhand des persönlichen Grenzsteuersatzes.

GdB und besondere Merkmale
So funktioniert der Behindertenpauschbetrag Rechner
Der Behinderten-Pauschbetrag ersetzt typisierend laufende behinderungsbedingte Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten GdB.
Bei Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro. Statt des Pauschbetrags können in bestimmten Fällen tatsächliche Aufwendungen nach den Regeln für außergewöhnliche Belastungen günstiger sein.
Bei GdB 50 beträgt der Pauschbetrag 1.140 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz ergibt sich grob eine Steuerwirkung von 342 Euro.
Behinderten-Pauschbeträge nach GdB
| GdB | Pauschbetrag | GdB | Pauschbetrag |
|---|---|---|---|
| 20 | 384 € | 60 | 1.440 € |
| 30 | 620 € | 70 | 1.780 € |
| 40 | 860 € | 80 | 2.120 € |
| 50 | 1.140 € | 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € | H, Bl oder TBl | 7.400 € |

Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen
Bescheid bereithalten
Maßgeblich ist die amtliche Feststellung.
Tatsächliche Kosten vergleichen
Bei hohen Aufwendungen kann eine Einzelprüfung sinnvoll sein.
Fahrtkosten gesondert prüfen
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen folgen eigenen Regeln.
Übertragung dokumentieren
Bei Kindern gelten besondere Voraussetzungen.
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FAQ zum Behindertenpauschbetrag Rechner
Wie hoch ist der Pauschbetrag bei GdB 50?
1.140 Euro jährlich.
Gibt es den Pauschbetrag schon ab GdB 20?
Ja, ab einem festgestellten GdB von mindestens 20.
Wie hoch ist der Betrag bei Merkzeichen H oder Bl?
7.400 Euro jährlich; Gleiches gilt für Taubblindheit.
Wird der Pauschbetrag monatlich gekürzt?
Er ist ein Jahresbetrag und wird bei unterjähriger Feststellung grundsätzlich nicht zeitanteilig berechnet.
Kann der Pauschbetrag übertragen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Kindern.
Ist die Steuerersparnis gleich dem Pauschbetrag?
Nein, sie hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz ab.