Familie, Recht & Soziales

Behindertenpauschbetrag Rechner

Berechne den jährlichen Behinderten-Pauschbetrag und eine grobe Steuerentlastung anhand des persönlichen Grenzsteuersatzes.

Pauschbeträge384 € bis 7.400 €
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GdB und besondere Merkmale

Es zählt die amtliche Feststellung.
In diesen Fällen beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro.
%
Nur für eine grobe Entlastungsschätzung.
€ jährlich
Für einen unverbindlichen Vergleich mit § 33 EStG.
Übertragung und Vergleich
Nur unter gesetzlichen Voraussetzungen.
€
Individuell und nur für den Vergleich.
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und wird hier nicht zeitanteilig gekürzt.
–GdB
–Pauschbetrag
–Steuerentlastung
–Tatsächliche Kosten netto
Berechnung und Rechtsstand
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So funktioniert der Behindertenpauschbetrag Rechner

Der Behinderten-Pauschbetrag ersetzt typisierend laufende behinderungsbedingte Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten GdB.

Bei Hilflosigkeit, Blindheit oder Taubblindheit beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro. Statt des Pauschbetrags können in bestimmten Fällen tatsächliche Aufwendungen nach den Regeln für außergewöhnliche Belastungen günstiger sein.

BerechnungslogikGeschätzte Steuerentlastung = Pauschbetrag × persönlicher Grenzsteuersatz
Beispielrechnung

Bei GdB 50 beträgt der Pauschbetrag 1.140 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz ergibt sich grob eine Steuerwirkung von 342 Euro.

Orientierung
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Behinderten-Pauschbeträge nach GdB

GdBPauschbetragGdBPauschbetrag
20384 €601.440 €
30620 €701.780 €
40860 €802.120 €
501.140 €902.460 €
1002.840 €H, Bl oder TBl7.400 €
Praxiswissen
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Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen

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Bescheid bereithalten

Maßgeblich ist die amtliche Feststellung.

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Tatsächliche Kosten vergleichen

Bei hohen Aufwendungen kann eine Einzelprüfung sinnvoll sein.

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Fahrtkosten gesondert prüfen

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschalen folgen eigenen Regeln.

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Übertragung dokumentieren

Bei Kindern gelten besondere Voraussetzungen.

Häufige Fragen
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FAQ zum Behindertenpauschbetrag Rechner

Wie hoch ist der Pauschbetrag bei GdB 50?

1.140 Euro jährlich.

Gibt es den Pauschbetrag schon ab GdB 20?

Ja, ab einem festgestellten GdB von mindestens 20.

Wie hoch ist der Betrag bei Merkzeichen H oder Bl?

7.400 Euro jährlich; Gleiches gilt für Taubblindheit.

Wird der Pauschbetrag monatlich gekürzt?

Er ist ein Jahresbetrag und wird bei unterjähriger Feststellung grundsätzlich nicht zeitanteilig berechnet.

Kann der Pauschbetrag übertragen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Kindern.

Ist die Steuerersparnis gleich dem Pauschbetrag?

Nein, sie hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz ab.