Pflegegrad Rechner
Ordne bereits gewichtete Punkte aus den sechs Begutachtungsbereichen einer unverbindlichen Pflegegrad-Spanne zu.

Gewichtete Modulpunkte
So funktioniert der Pflegegrad Rechner
Das Begutachtungsinstrument gewichtet Mobilität mit zehn Prozent, den höheren Wert aus Kognition oder Verhalten mit 15 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, Therapieanforderungen mit 20 Prozent und Alltagsleben mit 15 Prozent.
Der Rechner erwartet bereits gewichtete Punkte. Rohpunkte aus einem Fragebogen dürfen nicht einfach proportional umgerechnet werden. Die verbindliche Einstufung erfolgt nach Antrag und Begutachtung.
5 + 8 + 20 + 10 + 7 ergeben 50 Punkte und damit rechnerisch Pflegegrad 3.
Punktbereiche der Pflegegrade
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | unterhalb der gesetzlichen Schwelle |
| 12,5 bis unter 27 | 1 | geringe Beeinträchtigungen |
| 27 bis unter 47,5 | 2 | erhebliche Beeinträchtigungen |
| 47,5 bis unter 70 | 3 | schwere Beeinträchtigungen |
| 70 bis unter 90 | 4 | schwerste Beeinträchtigungen |
| 90 bis 100 | 5 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen |

Pflegebegutachtung gut vorbereiten
Pflegetagebuch führen
Alltägliche Hilfen und Einschränkungen konkret dokumentieren.
Hilfsmittel einbeziehen
Bewertet wird die Selbstständigkeit mit vorhandenen Hilfsmitteln.
Schwankungen beschreiben
Gute und schlechte Tage nachvollziehbar darstellen.
Bescheid prüfen
Bei Abweichungen Gutachten anfordern und Fristen beachten.
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FAQ zum Pflegegrad Rechner
Kann ich mit diesem Rechner den Pflegegrad selbst feststellen?
Nein, er ordnet nur bereits gewichtete Punkte ein.
Warum werden Modul 2 und 3 nicht addiert?
In die Gesamtwertung fließt grundsätzlich nur der höhere gewichtete Wert ein.
Ab wann besteht Pflegegrad 1?
Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten.
Was gilt für Kinder?
Sie werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen; bis 18 Monate bestehen zusätzliche Besonderheiten.
Kann Pflegegrad 5 unter 90 Punkten vorliegen?
Ja, bei fachlich festgestellten besonderen Bedarfskonstellationen.
Wer entscheidet verbindlich?
Die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.