Arbeit, Zeit & Fristen

Feiertagszuschlag Rechner

Berechne den vereinbarten Feiertagszuschlag und den möglichen steuerfreien Anteil für normale und besonders begünstigte Feiertage.

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Feiertagsstunden und Zuschlag

€/Std.
Bruttogrundlohn ohne Zuschlag.
Std.
Tatsächlich geleistete Zeit.
%
Vertraglicher oder tariflicher Satz.
Für eine Hochrechnung.
Feiertagsart und steuerliche Grenze
Maßgeblich sind die am Arbeitsort geltenden Feiertage.
€/Std.
Für die Einkommensteuerfreiheit.
Kann steuerlich noch dem Feiertag zugerechnet werden.
Std.
Maximal vier Stunden.
–Feiertagsstunden
–Grundvergütung
–Zuschlag
–Maximal steuerfrei
Berechnung verstehen
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Was berechnet der Feiertagszuschlag Rechner?

Ein allgemeiner gesetzlicher Feiertagszuschlag besteht nicht. Ansprüche können sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben. Die Arbeit an Feiertagen ist nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig.

Steuerlich können Zuschläge für tatsächliche Feiertagsarbeit bis zu 125 Prozent steuerfrei sein. Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai gilt eine Grenze von 150 Prozent.

GrundformelFeiertagszuschlag = Grundlohn × Feiertagsstunden × vereinbarter Zuschlagssatz

22 Euro Grundlohn, acht Stunden und 125 Prozent Zuschlag ergeben 220 Euro Feiertagszuschlag.

Schritt für Schritt
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So nutzt du den Rechner

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Feiertag am Arbeitsort prüfen

Landesrecht und Arbeitsort bestimmen, ob ein gesetzlicher Feiertag vorliegt.

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Tariflichen Satz eintragen

Der arbeitsrechtliche Anspruch muss gesondert bestehen.

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Besonderen Feiertag auswählen

Für bestimmte Tage gilt steuerlich die 150-Prozent-Grenze.

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Ersatzruhetag einplanen

Feiertagsarbeit an einem Werktag erfordert grundsätzlich einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.

Rechtsstand und Einordnung
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Steuerliche Höchstgrenzen für Feiertagszuschläge

FeiertagsartSteuerfreie GrenzeHinweis
Allgemeiner gesetzlicher Feiertagbis 125 %Feiertag am Ort der Arbeitsstätte
24. Dezember ab 14 Uhrbis 150 %steuerliche Sonderregel
25. und 26. Dezemberbis 150 %steuerliche Sonderregel
1. Maibis 150 %steuerliche Sonderregel
Sonntag und Feiertag zugleichnicht einfach addierenhöhere einschlägige Grenze prüfen
Praxiswissen
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Feiertagszuschläge korrekt zuordnen

Entscheidend sind Arbeitsort, Kalendertag, tatsächliche Arbeitszeit und die Anspruchsgrundlage für die Zahlung.

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Arbeitsort statt Wohnort

Der gesetzliche Feiertag richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte.

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Zuschlag zusätzlich zahlen

Steuerfreiheit setzt eine Zahlung neben dem Grundlohn voraus.

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Überlappung nicht doppelt rechnen

Sonntag und Feiertag dürfen steuerlich nicht beliebig kumuliert werden.

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Ersatzruhetag dokumentieren

Arbeitszeitrechtlicher Ausgleich bleibt unabhängig vom Geldzuschlag.

Häufige Fragen
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FAQ zum Feiertagszuschlag Rechner

Gibt es einen gesetzlichen Feiertagszuschlag?

Einen allgemeinen Geldzuschlag gibt es nicht; Vertrag oder Tarif können einen Anspruch schaffen.

Wann sind 125 Prozent steuerfrei?

Bei tatsächlicher Arbeit an gesetzlichen Feiertagen im Rahmen des § 3b EStG.

Wann gelten 150 Prozent?

Unter anderem am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai.

Was gilt bei Sonntag und Feiertag gleichzeitig?

Die steuerfreien Prozentsätze werden nicht einfach addiert.

Muss ein Ersatzruhetag gewährt werden?

Bei Feiertagsarbeit an einem Werktag grundsätzlich innerhalb von acht Wochen.

Ist der Rechner eine Lohnabrechnung?

Nein. Er prüft weder Tarifanspruch noch Sozialversicherung.