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Gewerbesteuer Rechner

Berechne Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuer anhand von Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz deiner Gemeinde.

✓ Sofortige Berechnung✓ Szenarien vergleichen✓ Kostenlos und ohne Anmeldung
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Gewerbesteuer überschlägig berechnen

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Ausgangspunkt vor gewerbesteuerlichen Korrekturen.
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Vereinfachte Summe relevanter Hinzurechnungen.
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Vereinfachte Summe abzugsfähiger Positionen.
%
Aktuellen Hebesatz der Betriebsstättengemeinde eintragen.
Rechtsform und Anrechnung
Freibetrag und mögliche Einkommensteueranrechnung unterscheiden sich.
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Nur für die begrenzte Näherung der Steuerermäßigung.
–Gewerbeertrag
–Messbetrag
–Gewerbesteuer
–Nach geschätzter Anrechnung
Berechnung verstehen
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Was berechnet der Gewerbesteuer Rechner?

Die Gewerbesteuer wird nicht unmittelbar mit dem kommunalen Hebesatz auf den Gewinn angewendet. Zunächst wird aus dem maßgebenden Gewerbeertrag ein Steuermessbetrag ermittelt. Dafür gilt eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Anschließend multipliziert die Gemeinde den Messbetrag mit ihrem Hebesatz.

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der abgerundete Gewerbeertrag grundsätzlich um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt. Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht. Für natürliche Personen kann § 35 EStG eine begrenzte Ermäßigung der Einkommensteuer ermöglichen.

GrundformelGewerbesteuer = (abgerundeter Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz

Beispiel: Bei 100.000 Euro maßgebendem Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens bleiben nach 24.500 Euro Freibetrag 75.500 Euro. Der Messbetrag beträgt 2.642,50 Euro. Bei 440 Prozent Hebesatz ergeben sich 11.627 Euro Gewerbesteuer.

Schritt für Schritt
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So nutzt du den Rechner richtig

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Gewerbeertrag annähern

Ausgangspunkt ist der Gewinn, angepasst um Hinzurechnungen, Kürzungen und Verlustabzug.

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Rechtsform auswählen

Der Freibetrag gilt grundsätzlich für natürliche Personen und Personengesellschaften.

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Hebesatz eintragen

Verwende den aktuellen Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde.

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Anrechnung getrennt betrachten

Die Einkommensteuerermäßigung ist individuell begrenzt und keine pauschale Erstattung.

Beispiel und Einordnung
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Aufbau der Gewerbesteuerberechnung

SchrittBerechnungHinweis
Maßgebender GewerbeertragGewinn plus Hinzurechnungen minus KürzungenAuf volle 100 Euro abrunden
FreibetragBei Personenunternehmen grundsätzlich 24.500 EuroNicht für Kapitalgesellschaften
SteuermessbetragSteuerpflichtiger Gewerbeertrag mal 3,5 ProzentBundeseinheitliche Messzahl
GewerbesteuerMessbetrag mal kommunaler HebesatzHebesatz wird von der Gemeinde bestimmt
Bessere Entscheidungen
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Welche Werte können die Gewerbesteuer verändern?

Der handels- oder steuerrechtliche Gewinn ist nicht immer identisch mit dem Gewerbeertrag. Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvorträge und mehrere Betriebsstätten können die tatsächliche Festsetzung verändern.

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Hinzurechnungen prüfen

Bestimmte Finanzierungsanteile aus Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen können relevant sein.

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Kürzungen berücksichtigen

Je nach Sachverhalt können insbesondere grundstücksbezogene Kürzungen eine Rolle spielen.

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Hebesatz aktuell halten

Gemeinden können ihren Hebesatz durch Satzung ändern.

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Zerlegung beachten

Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden kann der Messbetrag aufgeteilt werden.

Häufige Fragen
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FAQ zum Gewerbesteuer Rechner

Wie berechnet man Gewerbesteuer?

Der steuerpflichtige Gewerbeertrag wird mit 3,5 Prozent multipliziert. Der Messbetrag wird anschließend mit dem kommunalen Hebesatz vervielfacht.

Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt er grundsätzlich 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften erhalten diesen Freibetrag nicht.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz ist ein von der Gemeinde bestimmter Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird.

Können Einzelunternehmer Gewerbesteuer anrechnen?

§ 35 EStG kann eine begrenzte Ermäßigung der Einkommensteuer ermöglichen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Ist Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?

Gewerbesteuer und darauf entfallende Nebenleistungen sind einkommensteuerlich grundsätzlich keine Betriebsausgaben.

Warum kann der Steuerbescheid abweichen?

Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustabzug, Zerlegung, Rundung und individuelle Einkommensteuerbegrenzungen können zu Abweichungen führen.