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Kirchensteuer 2024 bis 2026

Kirchensteuer Rechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Kirchensteuer anhand der Lohnsteuer, Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer. Der Rechner berücksichtigt den regionalen Kirchensteuersatz von 8 oder 9 Prozent und kann eine individuelle Kappungsgrenze einbeziehen.

✓Alle Bundesländer
✓8 % oder 9 % automatisch
✓Optional mit Kappung
Kostenlos berechnen

Wie hoch ist meine Kirchensteuer?

Bitte geben Sie einen gültigen Steuerbetrag ein.
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Kappungsgrenze prüfen Optionaler Vergleich mit einem Anteil des zu versteuernden Einkommens.
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Kappungsgrenzen unterscheiden sich nach Bundesland, Religionsgemeinschaft und Veranlagungszeitraum. Teilweise erfolgt die Kappung automatisch, teilweise nur auf Antrag. Prüfen Sie den für Sie geltenden Satz.
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Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die Kapitalertragsteuer rechnerisch geringfügig, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe bereits im Abzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Rechner bildet diese gesetzliche Wechselwirkung vereinfacht ab.

Unverbindliche Modellrechnung. Maßgeblich sind Steuerbescheid, Lohnabrechnung und die Regelungen Ihrer Religionsgemeinschaft.

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Regionaler Steuersatz

Der Rechner wählt anhand des Bundeslands automatisch den allgemeinen Kirchensteuersatz von 8 oder 9 Prozent.

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Jahresumschalter

Die Berechnungsjahre sind getrennt hinterlegt und lassen sich bei gesetzlichen Änderungen gezielt aktualisieren.

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Transparenter Rechenweg

Das Ergebnis zeigt Jahres- und Monatsbetrag, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und eine mögliche Kappung.

Berechnungsgrundlage

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer ist grundsätzlich keine Steuer auf das Bruttogehalt. Sie wird als prozentualer Zuschlag auf die maßgebliche Lohn- oder Einkommensteuer erhoben. Wer keine Einkommensteuer zahlt, muss daher regelmäßig auch keine einkommensabhängige Kirchensteuer zahlen.

Für eine überschlägige Berechnung wird die festgesetzte Einkommensteuer beziehungsweise die einbehaltene Lohnsteuer mit dem regionalen Kirchensteuersatz multipliziert. In Bayern und Baden-Württemberg sind dies grundsätzlich 8 Prozent. In den übrigen Bundesländern werden grundsätzlich 9 Prozent angesetzt.

  • Kirchensteuer = maßgebliche Einkommensteuer × Kirchensteuersatz
  • 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9 Prozent in den übrigen Bundesländern
  • Regionale Sonderregelungen können das Ergebnis verändern
Kirchensteuersätze

8 oder 9 Prozent Kirchensteuer?

Welcher allgemeine Kirchensteuersatz angewendet wird, hängt vom Bundesland ab.

8 %

Bayern und Baden-Württemberg

In diesen beiden Bundesländern beträgt die Kirchensteuer grundsätzlich 8 Prozent der maßgeblichen Lohn-, Einkommen- oder Kapitalertragsteuer.

9 %

Alle übrigen Bundesländer

In den anderen 14 Bundesländern beträgt der allgemeine Kirchensteuersatz grundsätzlich 9 Prozent der maßgeblichen Steuer.

Übersicht

Kirchensteuer nach Bundesland

Die Tabelle zeigt den allgemeinen Kirchensteuersatz auf die maßgebliche Lohn- oder Einkommensteuer.

Bundesland Allgemeiner Kirchensteuersatz Beispiel bei 5.000 € Einkommensteuer
Baden-Württemberg8 %400 €
Bayern8 %400 €
Berlin9 %450 €
Brandenburg9 %450 €
Bremen9 %450 €
Hamburg9 %450 €
Hessen9 %450 €
Mecklenburg-Vorpommern9 %450 €
Niedersachsen9 %450 €
Nordrhein-Westfalen9 %450 €
Rheinland-Pfalz9 %450 €
Saarland9 %450 €
Sachsen9 %450 €
Sachsen-Anhalt9 %450 €
Schleswig-Holstein9 %450 €
Thüringen9 %450 €
Beispiele

Beispielrechnungen zur Kirchensteuer

Die Beispiele zeigen die einfache Grundberechnung ohne besondere Kappungs-, Mindest- oder Kirchgeldregelungen.

01

6.000 € Einkommensteuer in Hessen

6.000 € × 9 Prozent allgemeiner Kirchensteuersatz.

540 € pro Jahr
02

6.000 € Einkommensteuer in Bayern

6.000 € × 8 Prozent allgemeiner Kirchensteuersatz.

480 € pro Jahr
03

500 € monatliche Lohnsteuer

Bei einem Kirchensteuersatz von 9 Prozent ergeben sich monatlich 45 Euro.

540 € pro Jahr
Arbeitnehmer

Kirchensteuer auf der Gehaltsabrechnung

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die Kirchenlohnsteuer normalerweise direkt zusammen mit der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint sie als eigener Abzug.

Die monatliche Kirchensteuer kann schwanken, wenn sich die Lohnsteuer durch Bonuszahlungen, Einmalzahlungen, Steuerklassenwechsel oder andere lohnsteuerliche Faktoren verändert. Für eine Jahresbetrachtung sollten deshalb möglichst die Jahreslohnsteuerbescheinigung oder der Einkommensteuerbescheid verwendet werden.

  • Grundlage ist grundsätzlich die errechnete Lohnsteuer
  • Der Arbeitgeber führt die Kirchenlohnsteuer an das Finanzamt ab
  • Einmalzahlungen können den Monatsbetrag erhöhen
  • Der endgültige Jahresbetrag kann sich durch die Steuererklärung ändern
Kapitalanlagen

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Auch bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen kann Kirchensteuer anfallen. Banken und andere zum Steuerabzug verpflichtete Stellen berücksichtigen die Kirchensteuer grundsätzlich bereits beim Kapitalertragsteuerabzug.

Die Kirchensteuer wird dabei nicht einfach zusätzlich auf die unveränderte Kapitalertragsteuer von 25 Prozent aufgeschlagen. Weil sie steuerlich bereits im Abzugsverfahren berücksichtigt wird, fällt der effektive Kapitalertragsteuersatz geringfügig niedriger aus.

Der Kapitalertragsmodus des Rechners verwendet für eine vereinfachte Modellrechnung die gesetzliche Wechselwirkung zwischen Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer. Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung, Teilfreistellungen, ausländische Quellensteuern und die Günstigerprüfung müssen zuvor beziehungsweise separat berücksichtigt werden.

Besondere Regelungen

Kappung, Mindestkirchensteuer und Kirchgeld

Neben der allgemeinen Prozentrechnung können regionale und persönliche Besonderheiten relevant werden.

K

Kappung der Kirchensteuer

Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt werden. Satz und Verfahren unterscheiden sich regional.

Regional prüfen
M

Mindestkirchensteuer

In einzelnen Konstellationen kann ein Mindestbetrag vorgesehen sein. Diese Regelungen hängen von Bundesland, Religionsgemeinschaft und Steuerjahr ab.

Nicht überall gleich
G

Besonderes Kirchgeld

Bei glaubensverschiedenen Ehen kann unter bestimmten Voraussetzungen besonderes Kirchgeld anfallen, obwohl das Kirchenmitglied nur geringe eigene Einkünfte erzielt.

Einzelfallabhängig
Steuerliche Wirkung

Ist Kirchensteuer steuerlich absetzbar?

Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Für Kirchensteuer auf Kapitalerträge gelten besondere Regeln.

Kirchensteuer als Sonderausgabe

Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich in der Steuererklärung als Sonderausgabe angegeben werden. Erstattete Kirchensteuer wird dabei regelmäßig gegengerechnet.

Der Sonderausgabenabzug kann die steuerliche Belastung reduzieren. Die tatsächliche Entlastung entspricht jedoch nicht automatisch dem gesamten Kirchensteuerbetrag, sondern hängt unter anderem vom persönlichen Grenzsteuersatz und der individuellen Veranlagung ab.

Der Rechner zeigt deshalb den nominalen Kirchensteuerbetrag und keine individuelle Nettoentlastung nach Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs.

§

Quellen und Aktualitätsstand

Der Rechner orientiert sich an § 51a EStG, den Regelungen zur Kapitalertragsteuer sowie den veröffentlichten allgemeinen Kirchensteuerhebesätzen. Rechnerstand: Juli 2026. Regionale Kirchensteuergesetze, Kirchensteuerbeschlüsse und individuelle Besonderheiten können abweichen.

Häufige Fragen

FAQ zur Kirchensteuer

Für eine einfache Berechnung wird die maßgebliche Lohn- oder Einkommensteuer mit dem regionalen Kirchensteuersatz multipliziert. In Bayern und Baden-Württemberg sind dies grundsätzlich 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent.
Nein. Die Kirchensteuer wird grundsätzlich nicht direkt als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet. Bemessungsgrundlage ist die maßgebliche Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.
Der allgemeine Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg grundsätzlich 8 Prozent. In den übrigen Bundesländern gelten grundsätzlich 9 Prozent.
Wenn keine Lohn- oder Einkommensteuer anfällt, entsteht regelmäßig auch keine davon abhängige Kirchensteuer. Mindestkirchensteuer, allgemeines Kirchgeld oder besonderes Kirchgeld können jedoch in bestimmten Fällen gesondert zu prüfen sein.
Bei der Kappung wird die Kirchensteuer nicht allein anhand der Einkommensteuer berechnet, sondern auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Die konkreten Sätze und das Antragsverfahren unterscheiden sich nach Region und Religionsgemeinschaft.
Das besondere Kirchgeld kann bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften relevant werden, wenn nur eine Person Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist und die andere Person über das deutlich höhere Einkommen verfügt.
Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Erstattungen mindern regelmäßig den abziehbaren Betrag. Für Kirchensteuer auf Kapitalerträge bestehen besondere gesetzliche Regelungen.
Der steuerliche Wirksamkeitszeitpunkt eines Kirchenaustritts richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Je nach Bundesland kann die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Austrittsmonats oder zu einem anderen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt enden.
Abweichungen können unter anderem durch Kinderfreibeträge, unterjährige Beschäftigung, Einmalzahlungen, Steuerklassen, Pauschalierungen, Kappung, Mindestbeträge oder besondere kirchensteuerliche Vorschriften entstehen.
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung Der Kirchensteuer Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung für typische Fälle. Er bildet nicht sämtliche landesrechtlichen Regelungen, Kirchensteuerbeschlüsse, Kinderfreibeträge, Mindestkirchensteuern, Kirchgelder, konfessionsverschiedenen oder glaubensverschiedenen Ehen, unterjährigen Änderungen und individuellen Veranlagungsmerkmale ab. Rechtlich maßgeblich sind der Steuerbescheid, die Lohnabrechnung und die für Ihre Religionsgemeinschaft geltenden Vorschriften.