Immobilien, Bauen & Sanierung

Mieterhöhung Rechner

Prüfe rechnerisch, wie weit eine Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze erhöht werden könnte.

✓ Sofortige Berechnung✓ Regionale Eingaben✓ Kostenlos ohne Anmeldung
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Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

€
Ohne Betriebskosten und Modernisierungsumlagen.
€
Ausgangspunkt für die Kappungsgrenze.
m²
Für den Vergleich mit dem Mietspiegel.
€/m²
Aus Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen.
Kappungsgrenze und gewünschte Erhöhung
Ob 15 Prozent gelten, richtet sich nach einer Landesverordnung.
€
Für die Prüfung des konkreten Erhöhungsverlangens.
Monate
Warte- und Sperrfristen werden nur als Hinweis eingeordnet.
–Aktuelle Miete
–Vergleichsmiete
–Rechnerisches Maximum
–Maximale Erhöhung
Berechnung verstehen
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Was berechnet der Mieterhöhung Rechner?

Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. Zusätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent steigen. In durch Landesverordnung bestimmten Gebieten gilt eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent.

Die Berechnung setzt die Miete vor drei Jahren, die aktuelle Miete und die ortsübliche Vergleichsmiete zueinander ins Verhältnis. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen anderen Regeln und werden hier nicht eingerechnet.

GrundformelMaximale Miete = kleinerer Wert aus ortsüblicher Vergleichsmiete und Miete vor 3 Jahren × Kappungsgrenze

Bei 720 Euro Miete vor drei Jahren und 20 Prozent Kappungsgrenze liegt das Maximum aus dieser Grenze bei 864 Euro. Ist die Vergleichsmiete niedriger, begrenzt sie den Betrag zusätzlich.

Schritt für Schritt
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So nutzt du den Rechner

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Miete vor drei Jahren ermitteln

Sie ist für die Kappungsgrenze maßgeblich.

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Vergleichsmiete bestimmen

Nutze einen qualifizierten Mietspiegel oder eine andere zulässige Begründung.

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Regionale Grenze prüfen

Je nach Gemeinde können 15 statt 20 Prozent gelten.

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Form und Fristen kontrollieren

Die reine Rechnung ersetzt kein wirksames Erhöhungsverlangen.

Kosten und regionale Faktoren
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Grenzen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB

PrüfungAllgemeine RegelRegionaler Faktor
Ortsübliche VergleichsmieteDarf nicht überschritten werdenMietspiegel und Wohnwertmerkmale
Kappungsgrenze20 % in drei Jahren15 % in bestimmten Gebieten
WartezeitMiete muss seit 15 Monaten unverändert seinZeitpunkt des Zugangs beachten
WirksamkeitZustimmung des Mieters erforderlichBegründung und Form entscheidend
Praxiswissen
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Mieterhöhungen rechtssicher vorbereiten

Schon kleine Fehler bei Ausgangsmiete, Fläche, Mietspiegelmerkmalen oder Fristen können das Erhöhungsverlangen angreifbar machen.

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Nettokaltmiete vergleichen

Betriebskosten und Zuschläge nicht mit der Vergleichsmiete vermischen.

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Mietspiegelmerkmale prüfen

Baujahr, Lage, Ausstattung und Modernisierungszustand beeinflussen die Spanne.

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Frühere Erhöhungen einbeziehen

Für die Kappungsgrenze zählt der Dreijahreszeitraum.

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Zugang dokumentieren

Fristen richten sich nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

Häufige Fragen
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FAQ zum Mieterhöhung Rechner

Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb der Kappungsgrenze von 20 oder regional 15 Prozent in drei Jahren.

Was ist die Kappungsgrenze?

Sie begrenzt den Anstieg der Miete innerhalb von drei Jahren.

Wann gelten 15 Prozent?

In Gebieten, die die jeweilige Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt hat.

Wie schnell wird die neue Miete fällig?

Bei Zustimmung grundsätzlich mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens.

Zählen Modernisierungsumlagen zur Kappungsgrenze?

Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB sind von der Kappungsgrenze des § 558 grundsätzlich ausgenommen.

Ist die Wohnfläche wichtig?

Ja. Sie ist für die Umrechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete je Quadratmeter entscheidend.