Solidaritätszuschlag Rechner 2026
Berechne deinen Solidaritätszuschlag anhand der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer. Der Rechner berücksichtigt Freigrenze, Milderungszone und den regulären Zuschlagsatz.
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Wähle den passenden Berechnungsfall und trage die maßgebliche Steuer ein.
Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Für viele Privatpersonen fällt er wegen der Freigrenze nicht an. Entscheidend ist nicht direkt das Bruttoeinkommen, sondern die maßgebliche Steuer als Bemessungsgrundlage.
Unterhalb der Freigrenze
Liegt die maßgebliche Einkommensteuer höchstens bei der gesetzlichen Freigrenze, beträgt der Solidaritätszuschlag null Euro.
In der Milderungszone
Direkt oberhalb der Freigrenze steigt der Soli schrittweise an. So wird ein abrupter Belastungssprung vermieden.
Voller Zuschlag
Nach Ende der Milderungszone werden 5,5 Prozent der maßgeblichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer erhoben.
Soli-Freigrenzen 2025 und 2026
Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags. Sie ist keine Einkommensgrenze und darf daher nicht mit dem Grundfreibetrag verwechselt werden.
| Steuerjahr | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung | Regulärer Satz | Milderungsfaktor |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 19.950 € | 39.900 € | 5,5 % | 11,9 % des Mehrbetrags |
| 2026 | 20.350 € | 40.700 € | 5,5 % | 11,9 % des Mehrbetrags |
Berechnungsformel
Der Rechner verwendet bei natürlichen Personen die gesetzliche Günstigerprüfung zwischen dem normalen Zuschlag und der Begrenzung in der Milderungszone.
Soli = max(0; min(5,5 % × Bemessungsgrundlage; 11,9 % × (Bemessungsgrundlage − Freigrenze)))Eine gesondert angegebene Steuer auf bestimmte Kapitalerträge wird anschließend mit 5,5 Prozent hinzugerechnet, weil die allgemeine Freigrenze darauf nicht in gleicher Weise angewendet wird.
Beispiel für die Milderungszone
Eine einzelveranlagte Person hat 2026 eine maßgebliche Einkommensteuer von 25.000 Euro. Die Freigrenze beträgt 20.350 Euro. Der Mehrbetrag liegt somit bei 4.650 Euro.
5,5 Prozent von 25.000 Euro wären 1.375 Euro. Die Begrenzung beträgt jedoch 11,9 Prozent von 4.650 Euro, also 553,35 Euro. Der niedrigere Betrag ist maßgeblich.
Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Bei der Einkommensteuer werden viele Steuerpflichtige durch die Freigrenze vollständig entlastet. Oberhalb der Grenze folgt zunächst die Milderungszone. Der volle Zuschlag wird erst bei einer entsprechend höheren Steuerbelastung erreicht.
Bei Kapitalerträgen kann der Solidaritätszuschlag weiterhin unmittelbar auf die Kapitalertragsteuer anfallen. Auch Körperschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften zahlen grundsätzlich 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer. Dieser Rechner trennt diese Fälle deshalb voneinander.
Soli und Lohnabrechnung
Auf der monatlichen Gehaltsabrechnung richtet sich der Solidaritätszuschlag nach einer besonderen Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage. Kinderfreibeträge können dabei berücksichtigt werden. Deshalb kann ein einfacher Jahresrechner auf Basis der tatsächlichen Lohnsteuer von einem vollständigen Brutto-Netto-Rechner abweichen.
Für eine schnelle Kontrolle gibst du hier die maßgebliche Jahreslohnsteuer beziehungsweise die festgesetzte Einkommensteuer ein. Für eine komplette Gehaltsberechnung solltest du zusätzlich einen aktuellen Lohn- oder Nettolohnrechner verwenden.
Häufige Fragen zum Solidaritätszuschlag
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der reguläre Zuschlagsatz beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei natürlichen Personen kann der tatsächliche Satz wegen Freigrenze und Milderungszone niedriger sein oder vollständig entfallen.
Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?
Bei Einzelveranlagung liegt die Freigrenze bei 20.350 Euro maßgeblicher Einkommensteuer. Bei Zusammenveranlagung beträgt sie 40.700 Euro.
Ist die Freigrenze eine Einkommensgrenze?
Nein. Die Freigrenze bezieht sich auf die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage, nicht unmittelbar auf Bruttoeinkommen oder zu versteuerndes Einkommen.
Was ist die Milderungszone?
Die Milderungszone beginnt direkt oberhalb der Freigrenze. Dort ist der Solidaritätszuschlag auf 11,9 Prozent des die Freigrenze übersteigenden Steuerbetrags begrenzt.
Fällt auf Kapitalerträge weiterhin Soli an?
Grundsätzlich wird auf die Kapitalertragsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Der Sparer-Pauschbetrag kann allerdings dafür sorgen, dass keine Kapitalertragsteuer und damit auch kein Soli anfällt.
Zahlen Unternehmen Solidaritätszuschlag?
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen zahlen grundsätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer.
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Quellen und Berechnungsstand
Stand: Juli 2026. Verwendet werden die Freigrenzen und Berechnungsvorgaben des Solidaritätszuschlaggesetzes sowie die amtlichen Informationen und Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums.
Solidaritätszuschlaggesetz 1995 · Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026 · BMF-Programmablaufpläne 2026