Arbeit, Zeit & Fristen

Fristenrechner

Berechne kalendarische Fristen nach den allgemeinen Regeln der §§ 187 bis 193 BGB und berücksichtige Wochenenden sowie ausgewählte Feiertage.

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Fristbeginn und Fristende

Zum Beispiel Zustellung, Zugang oder Ereignistag.
Anzahl der Tage, Wochen, Monate oder Jahre.
Die richtige Variante hängt vom konkreten Tatbestand ab.
Fristregel und Bundesland
Einzelne kommunale Feiertage werden nicht vollständig erfasst.
Nicht jede Frist fällt in den Anwendungsbereich des § 193 BGB.
Optional, wird nur bei identischem Enddatum berücksichtigt.
–Ausgangsdatum
–Fristbeginn
–Rechnerisches Ende
–Angepasstes Ende
Berechnung verstehen
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Was berechnet der Fristenrechner?

Die §§ 187 bis 193 BGB enthalten allgemeine Auslegungsregeln für Fristbeginn und Fristende. Ist ein Ereignis wie Zugang oder Zustellung maßgeblich, wird der Ereignistag grundsätzlich nicht mitgerechnet.

Fällt das Fristende in den Anwendungsfällen des § 193 BGB auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, tritt grundsätzlich der nächste Werktag an seine Stelle. Spezialgesetze können abweichende Regeln enthalten.

GrundformelFristende = Startregel nach § 187 + Fristdauer nach § 188, gegebenenfalls verschoben nach § 193 BGB

Bei Zugang am Donnerstag und einer Zwei-Wochen-Frist beginnt die Frist am Freitag und endet grundsätzlich am entsprechenden Donnerstag zwei Wochen später.

Schritt für Schritt
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So nutzt du den Rechner

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Auslösendes Datum bestimmen

Zugang, Zustellung oder Beginn eines Tages unterscheiden.

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Einheit und Dauer wählen

Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresfristen folgen unterschiedlichen Kalenderregeln.

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Bundesland festlegen

Gesetzliche Feiertage richten sich teilweise nach Landesrecht.

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Spezialvorschrift prüfen

Prozess-, Steuer- und Verwaltungsfristen können Besonderheiten enthalten.

Rechtsstand und Einordnung
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Allgemeine BGB-Regeln zur Fristberechnung

NormRegelBeispiel
§ 187 Abs. 1 BGBEreignistag wird nicht mitgerechnetZugang einer Erklärung
§ 187 Abs. 2 BGBTagesbeginn wird mitgerechnetFrist ab Beginn eines bestimmten Tages
§ 188 BGBEnde nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahrenentsprechender Wochentag oder Kalendertag
§ 193 BGBVerschiebung bei Sonnabend, Sonntag oder Feiertagnächster Werktag
Praxiswissen
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Fristen niemals nur nach Gefühl berechnen

Schon die Frage, ob der Starttag mitzählt, kann das Ergebnis um einen Tag verändern. Zugang und gesetzliche Spezialregel müssen feststehen.

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Zugang dokumentieren

Bei Erklärungen ist der tatsächliche Zugang häufig entscheidend.

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Feiertage am maßgeblichen Ort prüfen

Lokale Feiertage sind im Rechner nicht vollständig automatisiert.

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Uhrzeit beachten

Manche Fristen enden nicht erst um Mitternacht oder hängen von Geschäftszeiten ab.

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Bei wichtigen Fristen früher handeln

Nicht bis zum letzten Tag warten, wenn Rechtsverlust droht.

Häufige Fragen
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FAQ zum Fristenrechner

Wird der Starttag mitgerechnet?

Bei einem Ereignis grundsätzlich nicht; bei einem Tagesbeginn grundsätzlich ja.

Was passiert bei einem Sonntag?

In den Fällen des § 193 BGB verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.

Zählt Sonnabend als Fristverlängerung?

§ 193 BGB nennt auch den Sonnabend.

Sind alle Feiertage enthalten?

Bundesweite und viele landesweite Feiertage, aber nicht jede kommunale Sonderregel.

Gilt der Rechner für Gerichtsfristen?

Nur als Orientierung; Prozessordnungen und elektronische Einreichungsregeln müssen gesondert geprüft werden.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Bei wichtigen Fristen ist fachkundige Prüfung erforderlich.