Arbeit, Zeit & Fristen

Kündigungsfrist Rechner

Berechne den frühestmöglichen Beendigungstermin nach § 622 BGB oder einer selbst eingetragenen Vertragsfrist.

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Kündigungsfrist und Endtermin

Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
Für die Beschäftigungsdauer.
Die verlängerten gesetzlichen Fristen gelten grundsätzlich für Arbeitgeberkündigungen.
Während vereinbarter Probezeit kann zweiwöchige Frist gelten.
Gesetzliche oder vertragliche Frist
Abweichungen können wirksam oder unwirksam sein und werden nicht geprüft.
Nur bei eigener Frist.
Nur bei eigener Frist.
–Zugang
–Beschäftigungsbeginn
–Frist
–Endtermin
Berechnung verstehen
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Was berechnet der Kündigungsfrist Rechner?

Für Arbeitnehmer gilt nach § 622 Absatz 1 BGB grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann mit zwei Wochen Frist gekündigt werden.

Bei einer Arbeitgeberkündigung verlängert sich die Frist nach der Beschäftigungsdauer stufenweise von einem Monat nach zwei Jahren bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren, jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

GrundformelFrühester Endtermin = Zugang der Kündigung + Frist, anschließend Ausrichtung auf den zulässigen Beendigungstermin

Geht eine Arbeitnehmerkündigung am 16. Juli zu, ist der 15. August noch keine vollen vier Wochen entfernt; der nächste mögliche Termin ist regelmäßig der 31. August.

Schritt für Schritt
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So nutzt du den Rechner

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Zugangstag verwenden

Der Fristlauf setzt grundsätzlich mit dem Zugang beim Empfänger ein.

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Beschäftigungsbeginn eintragen

Für Arbeitgeberkündigungen bestimmt die Dauer die Friststufe.

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Kündigende Partei wählen

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfristen unterscheiden sich.

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Vertrag und Tarif prüfen

Abweichende Regeln können vorgehen oder unwirksam sein.

Rechtsstand und Einordnung
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Gesetzliche Arbeitgeberfristen nach § 622 BGB

BetriebszugehörigkeitKündigungsfristTermin
unter 2 Jahren4 Wochenzum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren1 Monatzum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monatezum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monatezum Monatsende
ab 10 / 12 / 15 / 20 Jahren4 / 5 / 6 / 7 Monatezum Monatsende
Praxiswissen
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Kündigungsfristen rechtssicher prüfen

Ein rechnerisch richtiger Termin genügt nicht, wenn Schriftform, Zugang oder Sonderkündigungsschutz nicht beachtet wurden.

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Schriftform beachten

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

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Zugang beweissicher gestalten

Einwurf und Empfang sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

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Sonderkündigungsschutz prüfen

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsrat können zusätzliche Anforderungen auslösen.

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Klagefrist beachten

Eine Kündigungsschutzklage muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Häufige Fragen
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FAQ zum Kündigungsfrist Rechner

Welche Frist gilt für Arbeitnehmer?

Grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Bei vereinbarter Probezeit von höchstens sechs Monaten grundsätzlich zwei Wochen.

Wann verlängert sich die Frist?

Bei Arbeitgeberkündigungen abhängig von der Beschäftigungsdauer.

Ist der Poststempel maßgeblich?

Nein. Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang beim Empfänger.

Kann der Vertrag längere Fristen vorsehen?

Ja, innerhalb gesetzlicher Grenzen und gegebenenfalls tariflicher Regelungen.

Berechnet der Rechner die Klagefrist?

Nein. Die dreiwöchige Kündigungsschutzklagefrist ist gesondert zu beachten.