Steuerberechnung 2025 und 2026

Fünftelregelung Rechner

Berechnen Sie die mögliche Steuerentlastung für eine Abfindung oder andere außerordentliche Einkünfte. Der Rechner vergleicht die Einkommensteuer mit regulärer Besteuerung und mit der Tarifermäßigung nach § 34 EStG.

Steuerersparnis vergleichen
Abfindung berechnen
Einzel- und Zusammenveranlagung
Keine Datenspeicherung
Ihre Angaben

Fünftelregelung berechnen

1/5
€
Nicht das Bruttogehalt, sondern das geschätzte zu versteuernde Jahreseinkommen eintragen.
€
Zum Beispiel eine grundsätzlich begünstigungsfähige Abfindung.
€
Weitere Angaben
Wichtig: Der Rechner kann nicht verbindlich prüfen, ob alle Voraussetzungen des § 34 EStG erfüllt sind.
Geschätzter Steuervorteil

Vorteil der Fünftelregelung

0,00 €
einschließlich gewählter Zuschläge
Steuer ohne Regelung 0,00 €
Steuer mit Regelung 0,00 €
Netto der Sonderzahlung 0,00 €
Effektive Belastung 0,0 %
Steuer auf reguläres Einkommen0,00 €
Mehrsteuer für ein Fünftel0,00 €
Mehrsteuer nach § 34 EStG0,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Netto nach Steuer0,00 €
Unverbindliche Modellrechnung und keine Steuerberatung.
Funktionsweise

Was berechnet der Fünftelregelung Rechner?

Der Rechner zeigt, wie sich eine tarifbegünstigte außerordentliche Einnahme auf die Einkommensteuer auswirken kann.

A

Normale Besteuerung

Die gesamte Sonderzahlung wird dem übrigen zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

1/5

Fünftelregelung

Nur ein Fünftel der Zahlung wird testweise hinzugerechnet. Die Mehrsteuer wird anschließend mit fünf multipliziert.

Δ

Steuervergleich

Die Differenz zwischen beiden Varianten zeigt den möglichen rechnerischen Steuervorteil.

Vereinfachte Formel

Die tarifbegünstigte Steuer ergibt sich grundsätzlich aus der fünffachen Differenz zweier Einkommensteuerbeträge.

5 × [Steuer auf Einkommen plus 1/5 Sonderzahlung − Steuer auf reguläres Einkommen]
Voraussetzungen

Wann kann die Fünftelregelung anwendbar sein?

  • Es müssen außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG vorliegen.
  • Die Zahlung muss regelmäßig zu einer Zusammenballung von Einkünften führen.
  • Die begünstigte Zahlung muss überwiegend in einem Veranlagungszeitraum zufließen.
  • Bei Abfindungen muss regelmäßig eine Entschädigung für entgehende Einnahmen vorliegen.
  • Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen anhand des konkreten Einzelfalls.
2025+

Wichtige Änderung beim Lohnsteuerabzug

Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung grundsätzlich nicht mehr direkt bei der Lohnabrechnung. Die mögliche Tarifermäßigung wird regelmäßig erst über die Einkommensteuererklärung und die Veranlagung durch das Finanzamt berücksichtigt.

Eingabewerte

Bruttogehalt oder zu versteuerndes Einkommen?

Für eine sinnvolle Berechnung sollten Sie nicht das Jahresbruttogehalt eintragen. Der Einkommensteuertarif wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

Dieses ergibt sich erst nach Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträgen und weiteren steuerlichen Positionen.

Praxistipp: Eine erste Orientierung finden Sie im letzten Einkommensteuerbescheid.
Offizielle Grundlagen

Quellen zum Fünftelregelung Rechner

Die Berechnung orientiert sich am Einkommensteuertarif des gewählten Jahres und an § 34 EStG.

Gesetze und amtliche Informationen

Bei gesetzlichen Änderungen müssen die Rechenwerte und Erläuterungen erneut geprüft werden.

Häufige Fragen

FAQ zur Fünftelregelung

Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine besondere Berechnungsmethode für bestimmte außerordentliche Einkünfte. Sie kann die Wirkung der Steuerprogression abmildern.
Wird eine Abfindung durch fünf geteilt ausgezahlt?
Nein. Die Aufteilung erfolgt nur rechnerisch für die Steuerermittlung.
Gilt die Fünftelregelung automatisch für jede Abfindung?
Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen im Einzelfall erfüllt sein.
Berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch?
Seit 2025 erfolgt die Berücksichtigung grundsätzlich nicht mehr unmittelbar im Lohnsteuerabzug, sondern regelmäßig bei der Einkommensteuerveranlagung.
Kann die Regelung auch keinen Vorteil bringen?
Ja. Je nach Höhe des regulären Einkommens und der Sonderzahlung kann der Vorteil gering sein oder entfallen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist die Berechnung des Finanzamts.