Kostenloser Rechner · Netto, Brutto, Umsatzsteuer & Vorsteuer

Umsatzsteuer-Rechner

Berechnen Sie kostenlos Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Nettobetrag, Bruttobetrag und Umsatzsteuer-Zahllast. Der Rechner unterstützt 19 %, 7 %, 0 %, eigene Steuersätze, Netto-zu-Brutto, Brutto-zu-Netto, Vorsteuerabzug und eine einfache Rechnungsplanung.

Umsatzsteuer schnell berechnen
Regelsteuersatz19 %
ermäßigter Satz7 %
RechnungNetto ↔ Brutto
ZahllastUSt minus Vorsteuer
19 % Regelsteuersatz für viele Waren und Dienstleistungen
7 % ermäßigter Steuersatz für bestimmte Umsätze
0 % optional für steuerfreie oder besondere Umsätze
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1. Betrag
2. Steuersatz
3. Rechnung
4. Vorsteuer
5. Planung

Betrag eingeben

Geben Sie den Betrag ein und wählen Sie, ob er netto oder brutto ist.

Optional, wenn der Betrag pro Stück oder pro Rechnung gilt.
Netto bedeutet ohne Umsatzsteuer. Brutto bedeutet inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist die Differenz zwischen Brutto und Netto.

Umsatzsteuersatz wählen

Wählen Sie den passenden Steuersatz. Für Deutschland sind häufig 19 % oder 7 % relevant.

Nur als Merkhilfe, der Steuersatz bleibt Ihre Auswahl.
Der korrekte Umsatzsteuersatz hängt von Leistung, Produkt, Ort der Leistung, Steuerbefreiungen und Sonderregeln ab.

Rechnungsdaten optional

Für eine einfache Rechnungsplanung können Rabatt, Skonto oder Nebenkosten berücksichtigt werden.

Zum Beispiel Versand, Fahrtkosten oder Pauschalen.
Rabatt reduziert die Bemessungsgrundlage. Skonto wird hier vereinfacht als möglicher Zahlungsabzug berechnet.

Vorsteuer und Zahllast

Wenn Sie Unternehmer mit Vorsteuerabzug sind, können Sie die Umsatzsteuer-Zahllast grob berechnen.

Kleinunternehmer haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuer-Zahllast = Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen minus abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen.

Planung und Auswertung

Ergänzen Sie optional Zahlungszeitraum und Rücklage für die Umsatzsteuer.

Dieser Rechner hilft bei der Orientierung. Für Buchhaltung, Voranmeldung und Steuererklärung sollten echte Belege und Buchhaltungsdaten verwendet werden.

Was berechnet der Rechner?

Er berechnet Netto, Brutto, Umsatzsteuerbetrag, Vorsteuer, Zahllast und Rechnungssummen.

Für wen ist er gedacht?

Für Selbstständige, Unternehmen, Freelancer, Buchhaltung, Gründer und alle, die Rechnungen prüfen möchten.

Was ist wichtig?

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.

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Rechnung, Buchhaltung oder Umsatzsteuer
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Netto, Brutto, Mehrwertsteuer oder Preis
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Vorsteuer, Zahllast oder Steuerunterlagen

Umsatzsteuer berechnen: Netto, Brutto und Steuerbetrag

Mit dem Umsatzsteuer-Rechner können Sie schnell berechnen, wie hoch der Nettobetrag, Bruttobetrag und Umsatzsteuerbetrag einer Rechnung ist. Das ist besonders hilfreich beim Schreiben von Rechnungen, bei der Preisgestaltung, beim Prüfen von Eingangsrechnungen oder bei der Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Die Umsatzsteuer wird im Alltag häufig auch Mehrwertsteuer genannt. Für Unternehmen ist vor allem wichtig, ob der Betrag netto oder brutto gemeint ist. Ausgehend davon wird die Steuer entweder auf den Nettobetrag aufgeschlagen oder aus dem Bruttobetrag herausgerechnet.

Netto zu Brutto berechnen

Wenn ein Nettopreis vorliegt, wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Bei 19 % Umsatzsteuer wird aus 100 € netto ein Bruttobetrag von 119 €. Bei 7 % Umsatzsteuer wird aus 100 € netto ein Bruttobetrag von 107 €.

Formel Netto zu Brutto

Brutto = Netto × (1 + Umsatzsteuersatz)

Brutto zu Netto berechnen

Wenn ein Bruttobetrag vorliegt, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden. Das ist besonders wichtig, wenn Rechnungen geprüft oder Endpreise kalkuliert werden. Bei 119 € brutto und 19 % Umsatzsteuer beträgt der Nettobetrag 100 € und die Umsatzsteuer 19 €.

Formel Brutto zu Netto

Netto = Brutto / (1 + Umsatzsteuersatz)

Welche Umsatzsteuersätze gibt es?

In Deutschland sind vor allem der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % relevant. Daneben gibt es steuerfreie Umsätze, Nullsteuersätze und Sonderfälle. Welcher Steuersatz gilt, hängt von der konkreten Leistung, Ware, Lieferung, dem Leistungsort und möglichen Steuerbefreiungen ab.

Typische Steuersätze im Überblick

  • 19 % Regelsteuersatz für viele Waren und Dienstleistungen
  • 7 % ermäßigter Steuersatz für bestimmte Waren und Leistungen
  • 0 % oder steuerfrei bei bestimmten Sonderfällen
  • Reverse-Charge bei bestimmten grenzüberschreitenden oder speziellen Leistungen
  • keine Umsatzsteuer-Ausweisung bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG

Umsatzsteuer-Zahllast berechnen

Unternehmer führen nicht einfach die komplette Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen ab. Wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sie die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Die Zahllast ergibt sich vereinfacht aus Umsatzsteuer minus Vorsteuer.

Beispiel: Umsatzsteuer und Vorsteuer

Ein Unternehmer stellt eine Rechnung über 1.000 € netto plus 19 % Umsatzsteuer. Gleichzeitig hat er Eingangsrechnungen mit 190 € Vorsteuer.

Ausgangsrechnung netto1.000 €
Umsatzsteuer 19 %190 €
Bruttobetrag1.190 €
abziehbare Vorsteuer190 €
Umsatzsteuer-Zahllast0 €

In diesem vereinfachten Beispiel heben sich Umsatzsteuer und Vorsteuer auf. In der Praxis hängt die Zahllast von allen Ausgangs- und Eingangsrechnungen des jeweiligen Zeitraums ab.

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dadurch entsteht auf der Rechnung kein gesonderter Umsatzsteuerbetrag. Gleichzeitig dürfen Kleinunternehmer aber grundsätzlich auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht automatisch die Einkommensteuer.

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer: Was ist der Unterschied?

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer meinen im Alltag meist dieselbe Steuer. Unternehmer sprechen häufig von Umsatzsteuer, Verbraucher eher von Mehrwertsteuer. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf eigene Eingangsrechnungen zahlt und unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt zurückfordern beziehungsweise mit der Umsatzsteuer verrechnen kann.

Wann ist besondere Vorsicht nötig?

Besondere Vorsicht ist nötig bei Kleinunternehmern, Auslandsgeschäften, Reverse-Charge, steuerfreien Umsätzen, digitalen Leistungen, Bauleistungen, innergemeinschaftlichen Lieferungen, Bewirtung, Gastronomie, Gutscheinen und gemischten Rechnungen mit 7 % und 19 %. In solchen Fällen sollte der konkrete Sachverhalt steuerlich geprüft werden.

Häufige Fragen zum Umsatzsteuer-Rechner

Ist der Umsatzsteuer-Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner liefert nur eine grobe Orientierung. Der korrekte Steuersatz und mögliche Sonderregeln sollten im Einzelfall geprüft werden.

Wie berechne ich 19 % Umsatzsteuer?

Bei einem Nettobetrag multiplizieren Sie mit 1,19, um den Bruttobetrag zu erhalten. Bei einem Bruttobetrag teilen Sie durch 1,19, um den Nettobetrag zu erhalten.

Wie berechne ich 7 % Umsatzsteuer?

Bei einem Nettobetrag multiplizieren Sie mit 1,07. Bei einem Bruttobetrag teilen Sie durch 1,07.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Umsatzsteuer entsteht auf Ausgangsrechnungen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen, die ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen abziehen kann.

Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen?

Kleinunternehmer weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus. Sie haben dafür aber in der Regel auch keinen Vorsteuerabzug.

Was ist die Umsatzsteuer-Zahllast?

Die Umsatzsteuer-Zahllast ist vereinfacht die Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen abzüglich der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsrechnungen.

Fazit: Umsatzsteuer richtig verstehen und sauber kalkulieren

Der Umsatzsteuer-Rechner hilft dabei, Netto, Brutto, Umsatzsteuerbetrag, Vorsteuer und Zahllast schnell zu berechnen. Gerade Selbstständige, Gründer, Unternehmen und Buchhaltung profitieren davon, Preise und Rechnungen sauber zu prüfen. Für Sonderfälle sollte jedoch immer eine steuerliche Prüfung erfolgen.